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1. Allgemeines

Die Bibliothek der FH Münster stellt allen Interessierten -vorrangig aber den Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule- die für Forschung, Lehre und Studium, aber auch zum Zweck der Fort- und Weiterbildung sowie Berufsarbeit benötigten Medien (gedruckte Literatur, E-Books und E-Journals, Ton-, Bild- und Datenträger etc.) zur Verfügung. Sie unterstützt Benutzerinnen und Benutzer bei der Beschaffung von Informationen und Medien sowie bei der Nutzung von Informationsdiensten und stellt Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit. Sie ist eine zentrale Service-Einrichtung der FH Münster und gliedert sich in vier Bereichsbibliotheken in Steinfurt und Münster, deren Bestandsschwerpunkte den jeweils angebotenen Studienfächern entsprechen.
Über eine Kooperation mit der Kunstakademie Münster wird die Bereichsbibliothek Leonardo-Campus als gemeinsame Bibliothek der FH Münster mit den sich ergänzenden Beständen der Fachbereiche Architektur und Design sowie der Kunstakademie Münster betrieben.

2. Medienbestand / Kataloge

Die Medien der Bibliothek der FH Münster sind systematisch geordnet und frei zugänglich aufgestellt (Freihandbibliothek). Der in den Laboren aufgestellte Medienbestand kann nur vor Ort benutzt werden, es besteht aber die Möglichkeit zum Kopieren. Im FINDEX ist der gesamte Medienbestand (Bücher und Zeitschriften - gedruckt und elektronisch -, sowie sonstige Medien) für alle Fachbereiche nachgewiesen. Der Medienbestand der Kunstakademie Münster (erkennbar an der den Signaturen vorangestellten 77) ist ebenfalls im FINDEX nachgewiesen.

Regelmäßig und auf Anfrage bietet die Bibliothek Einführungen in die Benutzung der Bibliothek und vertiefende Veranstaltungen zur Recherche nach benötigter Literatur (veranstaltungen-bibliothekfh-muensterde) an.

3. Allgemeine Benutzungsbestimmungen / Verhalten in den Bibliotheksräumen

Die Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Münster (VwBO-HB) in der derzeit gültigen Fassung regelt verbindlich Rechte und Pflichten zwischen Benutzern und Bibliothek. Neben der elektronischen Fassung liegt auch ein gedrucktes Exemplar in allen Bereichsbibliotheken zur Einsichtnahme aus.
Im Interesse aller Benutzerinnen und Benutzer ist in allen der Benutzung dienenden Räumen der Bibliothek größtmögliche Ruhe zu bewahren. Die Einnahme von Mahlzeiten ist in den Benutzungsbereichen der Bibliothek nicht gestattet. Die Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass andere in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt und der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird.
Bei mehrfachen und/oder groben Verstößen gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung können Personen entweder befristet oder auf Dauer von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen werden.

4. Zulassung zur Benutzung / Benutzerdaten

Die Benutzung der Bibliothek setzt die Zulassung dazu voraus. Mit der Zulassung wird ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet. Dies beinhaltet neben dem Anspruch auf die Dienstleistungen der Bibliothek auch die Anerkennung und Verpflichtung zur Beachtung ihrer Benutzungsordnung. Externen Benutzern wird nach erfolgter Selbstregistrierung und gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises ein Bibliotheksausweis ausgestellt. Für die Ausstellung eines solchen Ausweises fällt eine Gebühr in Höhe von 5 € an. Mitglieder und Angehörige der Fachhochschule Münster sowie der anderen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten den Bibliotheksausweis kostenlos. Ein Verlust des Bibliotheksausweises ist der Bibliothek sofort zu melden, damit eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte möglichst ausgeschlossen wird.

5. Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung

Die (gebührenfreie) Ausleihe und Verbuchung von Medien des Ausleihbestandes erfolgt grundsätzlich nur mit einem gültigen Bibliotheksausweis der FH Münster an der Ausleihtheke bzw. der Selbstverbuchungsanlage.
Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen (Erstausleihe). Durch die mögliche mehrfache Verlängerung entstehen jeweils weitere vier Wochen Ausleihfrist ab dem Datum der Verlängerung. Die Medien können mehrfach online über das Konto im FINDEX verlängert werden. Wenn eine Verlängerung über den FINDEX nicht mehr möglich ist müssen die Medien in der Bibliothek vorgelegt werden. Bei einer Vormerkung ist keine Verlängerung möglich.
An andere Benutzer ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. Nach ihrer Rückgabe werden die vorgemerkten Medien der Ausleihe zur Abholung bereitgehalten. Die Benutzer werden entsprechend benachrichtigt.

6. Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung / Sperre des Benutzerkontos

Verstöße gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung führen in den meisten Fällen zu einer Sperre des Benutzerkontos, die sich auf alle Ausleihfunktionen mit Ausnahme der Buchrückgabe bezieht. Eine Sperre erfolgt entweder automatisch oder manuell durch Bibliotheksmitarbeiter, und zwar besonders in folgenden Fällen:
  • bei erfolgloser Zustellung von Benachrichtigungen wegen fehlerhafter Postanschrift bzw. Mailadresse,
  • bei offenen Gebühren, die länger als 90 Tage zurückliegen und trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der genannten Frist gezahlt wurden sowie bei offenen Gebühren ab 25,00 Euro,
  • bei nicht fristgerechter Rückgabe von Medien, deren Leihfrist trotz Vorabbenachrichtigung und mehrfacher Rückgabeaufforderungen um mehr als 40 Kalendertage überschritten wurde,
  • bei Ausweisverlust,
  • bei Überschreitung der maximalen Anzahl ausgeliehener Medien,
In besonders schwerwiegenden und wiederholten Fällen können solche Verstöße auch zu einem befristeten oder dauerhaften Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek führen.

Nach einer Inaktivität von mehr als 2 Jahren werden Bibliothekskonten von externen Benutzern gelöscht, sofern keine offenen Forderungen der Bibliothek mehr bestehen.

7. Benachrichtigungen

Alle Benachrichtigungen und Mitteilungen der Hochschule und ihrer Einrichtungen sowie die Erinnerungsschreiben der 1. bis 4. Mahnstufe der Bibliothek -mit Ausnahme von Gebühren- und Rückgabebescheiden- werden nur per E-Mail versandt! Allen Studierenden der Fachhochschule wird automatisch nach der Einschreibung eine kostenlose FH-Benutzerkennung mit vorläufigem Passwort und Webmail-Funktion zugeteilt. Mit dieser Kennung können die Rechner in den PC-Pools der DVZ, der Fachbereiche und der Bibliothek genutzt werden. Alle anderen Benutzer können über die Selbstregistrierung eine FH-Kennung der FH Münster anfordern.

8. Fernleihe / Dokumentlieferung

Medien und (Zeitschriften-)Aufsätze, die in der Bibliothek der FH Münster und in den übrigen Bibliotheken in Münster nicht vorhanden sind, können alle Benutzer gegen eine Auslagenpauschale von zzt. 1,50 Euro pro Bestellung selbst online über die Digitale Bibliothek NRW im Deutschen Leihverkehr bestellen.

9. Einführungen / Veranstaltungen

In allen Bereichsbibliotheken stehen PC-Arbeitsplätze zur Nutzung des FINDEX (elektronischer Katalog) sowie von Datenbanken und dem Internet zur Verfügung. Um eine möglichst effiziente Nutzung dieser Angebote zu gewährleisten, werden in allen Bereichen entsprechende Einführungen und Veranstaltungen angeboten. Auf Wunsch und nach Absprache werden weitere Veranstaltungen zu verschiedenen Themen und Terminen durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu unsere Informationen auf der Webseite und bei Facebook. Für weitere Auskünfte stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichsbibliotheken jederzeit zur Verfügung.

10. Entlastung

Nach Beendigung des Studiums erhalten Studierende erst nach Rückgabe aller entliehenen Medien und/oder nach Zahlung noch ausstehender Gebühren den Entlastungsvermerk im Exmatrikulationsvordruck, den die jeweiligen Fachbereichssekretariate ausgeben oder auf Anforderung per E-Mail an die entsprechende Bereichsbibliothek. Die Bibliothek kann weiter benutzt werden, allerdings können die elektronischen Ressourcen nicht mehr außerhalb des Campusnetzes aufgerufen werden.

11. Gebühren / Auslagenerstattung

Die Festlegung von Gebühren sowie von Ermäßigungs- und Erlasstatbeständen ist in der Gebührenordnung der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Münster vom 05. Februar 2010 verbindlich geregelt.
Die bei Überschreitung der Leihfrist zu berechnende Gebühr je Medieneinheit wird -unabhängig von einer Rückgabeaufforderung bzw. Erinnerung mit Überschreitung der Leihfrist fällig und beträgt
bei Überschreitung der Leihfrist
- bis zu 10 Kalendertagen 2,00 Euro
- bis zu 20 Kalendertagen 5,00 Euro
- bis zu 30 Kalendertagen 10,00 Euro
- bis zu 40 Kalendertagen 20,00 Euro
und bei nicht rechtzeitiger Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums je Medieneinheit und Kalendertag 2,00 Euro.
Nach dem 40. Kalendertag wird der Benutzungsausweis für alle Ausleihaktivitäten gesperrt.
Gleichzeitig wird dem Benutzer eine Rückgabeanordnung (RAO) als Grundlage für eventuell notwendige Maßnahmen im Rahmen des Verwaltungszwangsverfahrens zugestellt.
Um dies zu vermeiden, bietet der FINDEX unter dem Menüpunkt Konto einen Überblick über alle entliehenen Medien und deren Ausleihfristen mit der Möglichkeit einer direkten Online-Kontoverlängerung.
Bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als 40 Kalendertage bzw. um mehr als 10 Kalendertage bei Kurzausleihen kann die Bibliothek eine kostenpflichtige Ersatzbeschaffung vornehmen. Dafür wie auch bei Verlust und Beschädigung von Medien wird zuzüglich zur Fristüberschreitungsgebühr und neben den Kosten für Reparatur, Ersatz oder dem Wertersatz zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes eine Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro fällig.
Für die Zweitausstellung eines Benutzungsausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.

Erstattung besonderer Auslagen

* für die Fernleihe: Auslagenpauschale 1,50 Euro

gemäß Erlass des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zur "Anwendung der Leihverkehrsordnung vom 19.09.2003 (LVO) und Regelung der Auslagenerstattung" vom 08. Juni 2005.

Wichtige Information

Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Bibliotheksausweis der FH Münster möglich. Für die Ausstellung eines solchen Ausweises fallen 5 € Gebühren an. WWU Studierende können ihren Studierendenausweis kostenfrei als FH Bibliotheksausweis nutzen. Auch die Mensakarte des Studierendenwerks Münster kann kostenfrei als Bibliotheksausweis genutzt werden. Für Fragen und nähere Erläuterungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereichsbibliotheken jederzeit zur Verfügung.

12. Benutzungsordnung

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