Laufzeit | Juli 2004 - November 2004 | |
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Projektpartner | Gemeinde Saerbeck
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Einleitung
Vor dem Hintergrund des novellierten Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) vom 31.07.2004, nach dem Biogasanlagen, die ausschließlich eine Co-Fermentation mit nachwachsenden Rohstoffen betreiben, im Vergleich zur alten Gesetzgebung eine deutlich höhere Vergütung erzielen können, wächst besonders bei Landwirten das Interesse, Biogasanlagen zu betreiben und die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.
Um sowohl die notwendigen Rohstoffe als auch die Endprodukte quantitativ wie auch logistisch besser handhaben zu können, werden landwirtschaftliche Biogasanlagen zunehmend als Gemeinschaftsbiogasanlagen betrieben. Hierbei handelt es sich in der Regel um Interessengemeinschaften von Landwirten, die aufgrund der Leistungsfähigkeit ihrer Betriebe in der Lage sind, die Rohstoffversorgung und die Gärresteverwertung der Biogasanlage sicher zu stellen. So hat sich eine Interessensgemeinschaft von Landwirten in der Gemeinde Saerbeck zusammengefunden, mit dem Ziel eine Gemeinschaftsbiogasanlage zu betreiben.
Die vorliegende Studie soll in diesem Zusammenhang das Biogaspotential der beteiligten landwirtschaftlichen Betriebe ermitteln und bewerten. Dabei werden die Anlagendimension, die Investitionskosten und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Anlage, auf der Basis der zur Verfügung stehenden Daten, berechnet.
Um neben der elektrischen Energie auch die anfallende thermische Energie wirtschaftlich verwerten zu können, wird die aktuelle energetische Versorgung der öffentlichen Gebäude und relevanter Industriebetriebe erfasst und auf die Möglichkeit hin untersucht, zukünftig diese Gebäude mit Hilfe eines Nahwärme- bzw. Biogasnetzes zu versorgen.
Darüber hinaus werden mögliche Standorte für die Gemeinschaftsbiogasanlage ermittelt, die hinsichtlich des Stoffstrommanagements und der Möglichkeit zur Anbindung an öffentliche Gebäude bzw. private Unternehmen untersucht werden.
Projektbeschreibung
Aufnahme des Ist-Standes
- Erfassung der relevanten landwirtschaftlichen Betriebe und Stoffströme
- Erfassung potentieller Wärme- bzw. Kälteabnehmer: Öffentliche Gebäude und Private Unternehmen
Vergütumg und Anlagenkonzept
Grobkonzeption einer möglichen Gemeinschaftsbiogasanlage
- Grobberechnung der Anlagendimension auf der Grundlage der nutzbaren Rohstoffe
- Anlagenempfehlung und Abschätzung der Investitionskosten
Ermittlung geeigneter Standorte für eine Gemeinschaftsbiogasanlage
- Überprüfung der möglichen Standorte hinsichtlich des Stoffstrommanagements
- Möglichkeiten der Anbindung öffentlicher Gebäude bzw. privater Unternehmen
- Darstellung verschiedener Energienutzungskonzepte
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Standort (Gewerbegebiet)
- Standort (Außenbereich)
Ergebnisse
Die Erhebung des Biogaspotentials der interessierten landwirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde Saerbeck hat ergeben, dass ein derzeitiges Potential, wie Wirtschaftsdünger und nachwachsende Rohstoffe, für die Errichtung einer Biogasanlage mit einer installierten elektrischen Leistung von 800 kWel gegeben ist. Aufgrund der Möglichkeit einen Standort im Außenbereich nutzen zu können und aus Gründen der Risikoverminderung wird die Planung einer 500 kWel Biogasgemeinschaftsanlage empfohlen. Diese Anlagenempfehlung bietet die Sicherheit, die geplante Biogasanlage ganzjährig und in der Regel ohne Fremdbezug von Rohstoffen betreiben zu können.
Es wurden 3 geeignete Standorte hinsichtlich ihrer Eignung näher untersucht. Zwei Standorte liegen in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet und ein weiterer im Außenbereich. Der wesentliche Unterschied der Standorte liegt in den Bezugs- und Erschließungskosten. Die Standorte im Gewerbegebiet müssten von den interessierten Höfen, dem jetzigen Besitzer abgekauft werden. Bei einem Grundstückspreis incl. Erschließung von aktuell 14,57 €/m² entspricht dies bei einer Fläche von 1 ha, Kosten in Höhe von 145.700 €.
Dem entgegen stehen keine Kosten für den Standort im Außenbereich. Der Besitzer stellt die Flächen, gegen eine Rückbauversicherung der beteiligten Höfe, kostenfrei zur Verfügung und beteiligt sich an der Gesellschaft.
Ein weiterer Unterschied der Standortalternativen ist die Tatsache, dass Biogasanlagen im Außenbereich eine installierte elektrische Leistung von 500 kWel nicht überschreiten dürfen, während es keine Dimensionsbeschränkungen in einem Gewerbegebiet gibt.
Die zusätzlichen Kosten die durch einen Standort im Gewerbegebiet entstehen würden, erhöhen die Investitionssumme und mindern die jährlichen Entnahmen der Gesellschaft um etwa 10.000 € pro Jahr.
Grundsätzlich ist eine wirtschaftliche Betriebsweise aufgrund der Stromeinspeisevergütungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) bei allen dargestellten Standorten möglich. Die Ergebnisse der Grobberechnungen der verschiedenen Standorte ergeben bei konservativer Rechnung eine mögliche jährliche Entnahme der Gesellschaft zwischen 81.000 €/a im Gewerbegebiet und 91.000 €/a bei einem Standort im Außenbereich.
Neben der garantierten Einspeisevergütung besteht die Möglichkeit über den Verkauf von Wärme an die Gemeinde Saerbeck bzw. Kälte an die Fa. Saertex, zusätzliche Einnahmen für die Gesellschaft zu generieren. Neben den Verkaufserlösen wird die Kraftwärmekopplung zusätzlich durch eine Bonusvergütung des EEG belohnt. Die maximal erreichbare Bonusvergütung aus dem Verkauf der gesamten, für den Verkauf zur Verfügung stehenden, thermischen Energie entspricht rund 40.800 €/a.
Die Voraussetzungen (Nähe zum Betrieb) für eine Kältelieferung an die Fa. Saertex sind bei den Standorten im Gewerbegebiet positiver zu bewerten als dies für den Standort im Außenbereich der Fall ist. Dennoch ist die Installation eines Nahwärmenetzes von beiden Standortvarianten möglich.
Es wird empfohlen, zunächst eine wirtschaftliche Betriebsweise der Biogasanlage ohne eine Kraftwärmekopplung anzustreben. Erst nach einem stabilen Betrieb der Anlage sollte der Ausbau der Anlage um die vorgestellten Wärmenutzungskonzepte geplant und detailliert unter wirtschaftlichen Aspekten untersucht werden.