Laufzeit | Juli 2004 - September 2004 | |
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Gefördert durch | Kreis Steinfurt |
Einleitung
Der Kreis Steinfurt betreibt am Standort Burgsteinfurt an der Tecklenburger Straße das Gebäude der Kreisverwaltung, das Verwaltungsgebäude II und das Gesundheitsamt. Im Kreishaus sind im Kellergeschoss ein Kohlekessel mit 1,8 MW Wärmeleistung und zwei Ölkessel mit je 750 kW Wärmeleistung installiert. Die Kessel versorgen das Kreishaus sowie über ein Nahwärmenetz das Verwaltungsgebäude II, das Gesundheitsamt und das nicht vom Kreis betriebene Gesundheitszentrum.
Der installierten Leistung von 3,3 MW steht eine Gesamtheizlast aller genannten Gebäude von etwa 1,4 MW gegenüber. Mit der zusätzlichen Wärmeversorgung der an der Liedekerker Straße gelegenen Technischen Schule (Heizlast 670 kW) einschließlich der zugehörigen Sporthalle (Heizlast 270 kW) durch die Feuerungsanlage im Kreishaus soll eine bessere Auslastung der Kesselanlage und eine Reduzierung des Fixkostenanteils am Wärmepreis angestrebt werden.
Die Kesselanlage stammt aus dem Jahr 1991 und wird über 20 Jahre abgeschrieben. Im Jahr 2011 soll die gesamte Wärmeversorgung an die dann bestehenden Erfordernisse angepasst werden.
Dem Kreis Steinfurt liegt aktuell ein Angebot der Fa. Bioenergie Steinfurt GmbH & Co. KG vor. Es wird angeboten, mit Hilfe eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) am Standort Kreishaus Steinfurt zur Wärmeversorgung im Rahmen des o. g. Nahwärmenetzes beizutragen. Die Energieversorgung des BHKW soll über eine Biogasleitung einer zu errichtenden Anlage in der Bauernschaft Hollich erfolgen.
Der Kreis Steinfurt ist aktiv in die Prozesse der Agenda 21 eingebunden und sieht sich als treibende Kraft für die Realisierung von zukunftsfähigen Wärmeversorgungskonzepten. Vor diesem Hintergrund ist der Kreis bestrebt, das vorliegende Angebot zu prüfen und nach Möglichkeit zu realisieren. Allerdings ist der Kreis auch zu wirtschaftlicher Handlungsweise verpflichtet, so dass die Einbeziehung einer Wärmelieferung auf der Grundlage von nachwachsenden Rohstoffen mit den ökonomischen Belangen des Kreises in Einklang stehen muss, da ein solches Konzept ansonsten nicht realisiert werden könnte.
Vor diesem Hintergrund wurde die FH Münster mit der Erstellung der vorliegenden Studie beauftragt.
Das Ziel der Studie ist es, das vorliegende Angebot vor dem Hintergrund der vertraglichen Verpflichtungen und der bestehenden Infrastruktur zu prüfen und eine Handlungsempfehlung für den Kreis auszusprechen. Die Einbeziehung weiterer möglicher Wärmeabnehmer (Städtische Gebäude, u. a. Freibad) soll dabei Berücksichtigung finden.
Projektbeschreibung
Aufnahme des Ist-Zustandes Absteckung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Beurteilung des Wärmenutzungskonzeptes
- Betrachtung der Wärmemengen
- Beurteilung des Betriebsablaufs
- Einbindung des Freibades in die Wärmeversorgung
Beurteilung des angebotenen Wärmepreises
Ergebnisse
Aus unserer Sicht ist der Biogastransport vom Standort Hollich zum Kreishaus in Steinfurt technisch durchführbar. Hierbei sollte in Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde das Energiewirtschaftsgesetz und das DVGW-Regelwerk die Grundlage von Planung, Bau und Betrieb sein. Um die betrieblichen und personellen Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen, empfehlen wir, Errichtung und Betrieb der Biogastransportanlage einem erfahrenen Energieversorgungsunternehmen, wie beispielsweise den Stadtwerken Steinfurt, zu übertragen.
Bei der Errichtung der Biogastransportanlage sollte insbesondere der Nachweis der Materialverträglichkeit aller eingesetzten Bauteile mit der Zusammensetzung des Biogases durch entsprechende Materialzeugnisse im Mittelpunkt stehen. Die eingesetzten Rohrverlegeunternehmen sollen die im DVGW-Regelwerk beschriebenen Voraussetzungen zum Bau von Gasleitungen erfüllen.
Betriebswirtschaftlich kann die BioEnergie Steinfurt GmbH & Co.KG einen Wärmepreis von 30,60 €/MWh (Preisbasis 2004) für die Lieferung von 2.800 MWh/a rechtfertigen. Dies setzt eine Preisgleitformel mit einer daraus resultierenden effektiven Preissteigerung von 1 %/a voraus. Sollte aus der Systematik der Preisgleitformel höhere jährliche Steigerungen zu erwarten sein, so ist ein niedrigerer Einstiegspreis für die Wärmelieferung zu vereinbaren.