Elektro-PKW
Die ersten Elektrofahrzeuge gab es bereits Ende des 19. Jahrhunderts. Bekannt geworden sind zum Beispiel die Lohner-Porsche, von denen Anfang des 20. Jahrhunderts rund 300 Exemplare verkauft wurden. Der Verbrennungsmotor verdrängte den Elektroantrieb dank günstigem Benzinpreis recht schnell, doch er fand immer eine Nische. Erst seit wenigen Jahren erleben Elektrofahrzeuge eine kleine Revolution und es kommen im großen Maße neue Modelle auf den Markt.
Einen Überblick über aktuelle Modelle finden Sie unter diesem Abschnitt. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert und umfassen reine Elektroautos und Hybridvarianten.
Elektromotorräder
Zwar ist die Auswahl in Deutschland noch recht übersichtlich, jedoch werden auf dem Markt die gängigen Segmente Enduro, Klassik und Rennsport angeboten.
Preis: ab 7.000€ bis ca. 25.000€
Reichweite: 50-276 km
Höchstgeschwindigkeit: 100-164 km/h
Elektroroller
Im Gegensatz zu E-Motorrädern gibt es bei E-Rollern eine weitaus größere Auswahl an Modellen. So werden folgende Typen charakterisiert: E-Roller mit Sitzbank; klappbare E-Roller mit bzw. ohne Sitz; Segway; E-Roller ohne Sitz als Zugroller.
Die Bandbreite an der zu erreichenden Geschwindigkeit liegt zwischen 20 km/h und 110 km/h. Ebenso schwankt die Preisspanne zwischen 800€ und 4.000€, teils sogar weit darüber. Für ein Segway werden zurzeit ca. 9.030€ verlangt (laut Hersteller am 05.08.2014). Mit dem Preis steigt in der Regel auch die Reichweite eines E-Rollers. 50 km werden im unteren Kostensegment erreicht, während man mit teureren Modellen auch durchaus Distanzen bis zu 200 km zurücklegen kann.
Elektrofahrräder
Eine reiche Auswahl bieten Elektrofahrräder. Dieser Oberbegriff ist allerdings zu differenzieren:
Pedelec: Die Unterstützung des Motors geht bis 250W bzw. 25 km/h, um höhere Geschwindigkeiten zu erreichen muss aus eigener Kraft nachgeholfen werden. Da Pedelecs juristisch wie Fahrräder zu behandeln sind, besteht in Deutschland weder eine Helmpflicht noch eine Altersbeschränkung oder ähnliches.
E-Bikes im engeren Sinn: Die Motorleistung reicht bis 500W bzw. 20km/h. Anders als beim Pedelec unterstütz der Motor nicht nur beim Treten sondern ermöglicht das Erreichen der maximalen Geschwindigkeit auch ohne eigene Kraftanstrengung. Dies gleicht dem Verhalten eines Mofas, wodurch E-Bikes, bis 20km/h, auch in diese Kategorie fallen. Als Resultat sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa- Prüfbescheinigung zum Fahren notwendig. Eine Helmpflicht besteht jedoch nicht.
Schnelles Pedelec, auch als S-Klasse bezeichnet: Da hier die Motorunterstützung bis 500 W bzw. 45 km/h reicht, unterliegt es dem Kleinkraftradgesetz und darf nicht auf Radwegen genutzt werden. Somit ist neben einer Betriebserlaubnis, dem Führerschein der Klasse M auch ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Nach Ansicht des BMVI herrscht hier sogar die Helmpflicht, dies bekräftigt auch ein Urteil des Landgerichts Bonn (18 O 388/12). So ist bei einem Unfall ohne Helm mit einer Teilschuld zurechnen. Preislich beginnen die Räder bei ca. 1.000€ und können weit über 3.500€ hinaus kosten. Reichweite 50-200 km