ENGLISH

Coronavirus: FH Münster sagt Prüfungsbetrieb ab dem 16. März ab

Aufgrund deutlich verschärfter Weisungslage entschied sich die Hochschule am Samstag für diese Maßnahme


Münster/Steinfurt (14. März 2020). Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat mit neuer Verfügung, die ab Samstag (14. März) gilt, die Weisungslage im Hinblick auf die Verbreitung der SARS-CoV-2-Infektionen verschärft. Deshalb und nach reiflicher Überlegung hat sich das Präsidium der FH Münster heute entschieden, dass auch der Prüfungsbetrieb an der FH Münster ab 16. März eingestellt wird. Dies betrifft ebenfalls die Klausureinsichten.

„Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, sagt FH-Präsidentin Prof. Dr. Ute von Lojewski. „Denn unsere Studierenden haben sich bereits intensiv auf die anstehenden Prüfungen vorbereitet.“ Bis heute Morgen habe die Hochschule vorgehabt, durch erweiterte Schutzmaßnahmen und die Option zur Freiwilligkeit an der Klausurteilnahme die Prüfungen stattfinden zu lassen. „Aufgrund der jetzt deutlich verschärften Weisungslage sehen wir uns verpflichtet, im Zweifelsfall für den Schutz der Gesundheit von Studierenden, Bediensteten sowie der Personen in deren Umfeld zu entscheiden“, so von Lojewski.

Durch die Absage des Prüfungsbetriebs entstehen eine Vielzahl von Fragen. Können Klausuren nachgeholt werden? Werden alle Klausuren im nächsten Semester ebenso angeboten? „Diese Fragen gilt es jetzt zu klären, und das wird in den nächsten Wochen passieren.“ Dabei sei dem Präsidium wichtig, dass den Studierenden so wenig Nachteile wie möglich entstehen. Am Montag (16. März) tagt der Krisenstab der FH Münster das nächste Mal. „Wir bewerten dann die Lage erneut und prüfen, welche weiteren Entscheidungen zu treffen sind“, so von Lojewski.




Sie suchen was Älteres? Werfen Sie einen Blick ins Archiv...

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seite drucken