Aktuelles

Die nächste Info-Veranstaltung zum Auslandspraktikum "FHernweh" findet statt am 19.6.24.

#kurzerklärt: Auslandspraktikum mit Erasmus+

Das Erasmus-Programm ist ein bildungspolitisches Förderprogramm der Europäischen Union und existiert schon seit über 35 Jahren.

Auslandspraktika in ERASMUS+ Programmländern können finanziell durch Stipendien unterstützt werden. Das Praktikum muss mindestens zwei und darf maximal zwölf Monate dauern.

Möchten auch Sie Teil des weltweit größten Programms zur Förderung von Auslandsaufenthalten werden?

Welche Voraussetzungen gibt es für Studierende?

  • Sie sind an der FH Münster in einem Studiengang immatrikuliert, der zu einem anerkannten Abschluss führt (Gaststudierende können nicht an ERASMUS+ teilnehmen).
  • Sie haben eine Praktikumsstelle in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem ERASMUS+ Programmland.
  • Ihr Praktikum dauert mindestens 2 Monate (=60 Tage).
  • Ein Bezug zum Studium/Berufsfeld sollte erkennbar sein.
  • Es handelt sich um ein Vollzeitpraktikum (Vollzeit definiert sich nach dem Standard des Ziellandes und dem für das Zielland üblichen Arbeitsumfang). 
  • Sie haben Ihr ERASMUS+ Mobilitätskontingent (max. 12 Monate je Studienlevel) noch nicht verbraucht und wurden in Ihrer jetzigen Studienphase (z.B. Bachelor oder Master) noch nicht oder nicht über 10 Monate mit ERASMUS+ für ein Praktikum oder Studium gefördert. 
  • Die FH Münster hat ausreichend zur Verfügung stehende ERASMUS+ Mittel der EU.

Welche Voraussetzungen gibt es für Graduierte?

Auch graduierte Studierende (Studierende mit Bachelor- oder Masterabschluss) können eine Förderung für Auslandspraktika erhalten. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei den Studierenden:

  • Ihre Bewerbung um eine ERASMUS+ Förderung reichen Sie innerhalb des letzten Studienjahres ein.
  • Ihr Auslandspraktikum absolvieren Sie innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase. (Ausnahme: Kürzlich Graduierte, die Ihr Auslandspraktikum aufgrund des Coronavirus verschieben müssen, haben die Möglichkeit ihr Praktikum innerhalb von 18 Monaten, statt wie bisher 12 Monaten, nach ihrem Abschluss durchzuführen und zu beenden.)
  • Sie haben eine Praktikumsstelle in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem ERASMUS+ Programmland.
  • Ihr Praktikum dauert mindestens 2 Monate (=60 Tage).
  • Ein Bezug zum Studium/Berufsfeld sollte erkennbar sein.
  • Es handelt sich um ein Vollzeitpraktikum (Vollzeit definiert sich nach dem Standard des Ziellandes und dem für das Zielland üblichen Arbeitsumfang). 
  • Sie haben Ihr ERASMUS+ Mobilitätskontingent (max. 12 Monate im Studienlevel) noch nicht verbraucht und wurden in Ihrer jetzigen Studienphase (z.B. Bachelor oder Master) noch nicht oder nicht über 10 Monate mit ERASMUS+ für ein Praktikum oder Studium gefördert.
  • Die FH Münster hat ausreichend zur Verfügung stehende ERASMUS+ Mittel der EU.

Wie kann ich mich bewerben?

Zur Bewerbung um eine ERASMUS+ Praktikumsförderung füllen Sie bitte das Online-Formular aus, das Sie über den unten stehenden Link erreichen.

Im Anschluss werden Sie eine Bestätigungsemail erhalten und müssen sich im Online-Portal 'Mobility Online' registrieren. Ohne die Registrierung und das Vervollständigen der Daten ist Ihre Bewerbung unvollständig und kann nicht berücksichtigt werden. Durch alle weiteren Schritte werden Sie vom Portal gelenkt. Bitte beachten Sie, dass es sich um automatisch generierte E-Mails handelt. Es ist möglich, dass diese von Ihrem Server als Spam-Mails gekennzeichnet werden. Bitte prüfen Sie in jedem Fall auch Ihren Spamordner.

Anmeldefrist, Auswahl und Förderkriterien

Die Online-Anmeldung (s. 'Wie kann ich mich bewerben?') muss bis spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn im International Office eingehen. Gerne können Sie sich natürlich auch schon früher anmelden! Für Graduiertenpraktika müssen Absolventen innerhalb ihres letzten Studienjahres an der FH Münster zunächst ihr unverbindliches Interesse an einer Förderng bekunden und sich anschließend regulär bis spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn* im International Office bewerben.

Eine Förderzusage erfolgt solange ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind. Diese werden in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben. Unvollständige Anträge werden bei der Mittelvergabe hinten angestellt. Die Förderdauer muss nicht unbedingt mit der Praktikumsdauer übereinstimmen.

Nach der Online-Anmeldung werden Sie ein Learning Agreement ausfüllen und unterschreiben. Bitte wenden Sie sich zur Unterzeichnung an Ihr Prüfungsamt und senden Sie es dann zur Unterzeichnung an Ihre Praktikumseinrichtung. Zuletzt benötigt das International Office einen Scan des ausgefüllten und unterschriebenen Learning Agreements. Sie haben Fragen rund um das Learning Agreement Formular? Viele Antworten finden Sie im Leitfaden zum Learning Agreement.


Bitte lesen Sie sich das Dokument "Alle Informationen auf einen Blick" inklusive der Checkliste sorgfältig durch.

Höhe des ERASMUS+ Stipendiums

Die Höhe der Mobilitätszuschüsse in ERASMUS+ hängt vom Zielland ab und orientiert sich an den dortigen Lebenshaltungskosten. Die Zielländer sind in drei Gruppen unterteilt. Der Aufenthaltszeitraum muss nicht automatisch dem Förderungszeitraum entsprechen. Die Höhe und die Dauer der Förderung orientieren sich neben der Mindestraten auch an der Verfügbarkeit der Mittel.

Ihre Förderhöhe wird im sogenannten Grant Agreement, welches Sie vom International Office erhalten, festgehalten. Nachdem Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, werden Ihnen 80% der gesamten Förderung ausgezahlt. Nach Abschluss Ihrer Mobilität und dem Einreichen der Abschlussunterlagen erhalten Sie die restlichen 20% Ihrer gesamten Förderung.

Praktika mit einem Startdatum ab dem 1.1.23 werden über das ERASMUS+ Förderjahr 2022/2023 gefördert.

Praktika mit einem Startdatum ab dem 18.9.23 werden über das ERASMUS+ Förderjahr 2023/2024 gefördert.

Gruppe 1
(Programmländer mit höheren Lebenshaltungskosten)
Gruppe 2
(Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten)
Gruppe 3
(Programmländer mit niedrigeren Lebenshaltungskosten)
Länder Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Förderrate pro Monat (entspricht 30 Tagen)

 750 Euro

 690 Euro

 640 Euro

Förderrate pro Tag  25 Euro

 23 Euro

 21,33 Euro

Zusätzliche Förderung in bestimmten Lebenssituationen

In den folgenden Lebenssituationen gibt es zusätzlich zur ERASMUS+ Förderung einen Aufstockungsbetrag ("top-up") von 250,- Euro/Monat:

  • Studierende mit einem Grad der Behinderung von mind. 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, die während des Auslandsaufenthalts zu einem finanziellen Mehraufwand führt.
  • Studierende, die ihr/e Kind/er mit zum Erasmus+ Aufenthalt nehmen
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die im Ausland zu einem finanziellen Mehraufwand führt
  • Erstakademiker*innen
  • Erwerbstätige Studierende unter bestimmten Bedingungen

Bitte informieren Sie sich frühzeitig direkt über das International Office.

Top-Up "grünes Reisen"

Wenn Sie mit dem Bus, dem Zug, einer Fahrgemeinschaft, dem Fahrrad oder zu Fuß in Ihr Zielland reisen, reisen Sie "grün" und können einmalig 50,- Euro zusätzlich zur generellen Erasmus-Förderung erhalten.

Dabei müssen mehr als 50% der Reise "grün" absolviert werden. Beispiel: Hinreise mit Zug = "grün". Zurück möchten Sie teilweise fliegen = nicht "grün" und teilweise mit dem Zug fahren = "grün". Reise insgesamt = mehr als 50% "grün".

Sollten Sie aufgrund der "grünen" Reise länger unterwegs sind, können bis zu vier zusätzliche Reisetage mit dem Tagessatz für Ihr Zielland gefördert werden.

Verpflichtender Online-Sprachtest

Der Online Language Support (OLS) wird eine interaktive Lernplattform für die Sprachen Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Im Mittelpunkt steht die Arbeitssprache während des Auslandspraktikums, also nicht unbedingt die Landessprache.
Alle Studierenden, die an ERASMUS+ teilnehmen, müssen vor und nach dem Aufenthalt einen Sprachtest absolvieren. Auf die Teilnahme an ERASMUS+ hat der Einstufungstest keine Auswirkung, da die Studierenden bereits ausgewählt sind. Die betreffenden Studierenden erhalten per E-Mail die Zugangsdaten für die Teilnahme am Sprachtest.

Aktuell steht die OLS Plattform nicht zur Verfügung und die Verpflichtung zum Absolvieren des Sprachtests pausiert.

Nach dem Praktikum

Die folgenden Schritte sind nach Ihrem Auslandsaufenthalt verpflichtend bis einen Monat nach Praktikumsende zu erledigen.

Bitte laden Sie folgende Dokumente im Mobility Online Portal hoch:

  • Den Teil "After the Mobility" des Learning Agreements, unterschrieben von der Praktikumsstelle (oder alternativ ein ausführliches Praktikumszeugnis mit denselben Angaben, die im Learning Agreement gefordert werden).
  • Ihre Studienbescheinigung(en) der FH Münster aus dem Semester/den Semestern, in denen Sie die Erasmus+ Förderung erhalten haben.
Außerdem schreiben Sie einen frei verfassten Erfahrungsbericht mit Informationen zu Stellensuche, Arbeitsaufgaben, Wohnungssuche, Freizeitgestaltung, evtl. Tipps für Kommilitonen - sehr gerne auch mit einigen Fotos. Den Bericht verfassen Sie am besten zunächst als reine Textdatei in Word (Länge: circa 2 bis 4 Seiten) und laden ihn dann hier auf unserer Homepage hoch
 
Zudem erhalten Sie automatisch zwei Mails:
  • die Einladung zur EUSurvey-Onlineumfrage (den Link bekommen Sie nach Ihrem Aufenthalt automatisch per Mail vom EU-Absender replies-will-be-discardedec.europeeu) sowie
  • die Einladung zum abschließenden Online-Sprachtest (den Link erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt automatisch per Mail vom EU-Absender noreplyerasmusplusolseu).
Auch die Teilnahme an der EUSurvey-Onlineumfrage und das Absolvieren des Online-Sprachtests sind verpflichtend und müssen ebenso zur oben genannten Frist erledigt werden.
Nach aktuellen Stand entfällt im Förderjahr 2022/23 die EUSurvey-Onlineumfrage.

Sobald uns Ihre vollständigen Unterlagen vorliegen, wird die Auszahlung der zweiten Stipendienrate veranlasst.

Vorbereitende Reisen für Erasmus+ Studierende mit Behinderung

Schwerbehinderte Studierende (ab GdB 50), die im Rahmen des Erasmus-Programms ein Auslandspraktikum absolvieren möchten, können - ggf. mit einer Begleitperson - eine vorbereitende Reise antreten. Diese Vorbereitungsreisen können, im begrenzten Umfang und insofern Mittel zur Verfügung stehen, gefördert werden. Das Ziel soll sein, die Bedingungen vor Ort zu erkunden (barrierearmer Wohnraum, Zugänglichkeit der Praktikumsstelle etc.). Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen und zur Beantragung an das International Office.


Wenn Sie vor oder während Ihres Auslandsaufenthalts einen Sprachkurs im Heimat- oder Gastland absolvieren, können Sie eine finanzielle Unterstützung bis zu 100,- Euro beantragen:
Kofinanzierung durch die Europäische Union

Haftungsklausel

Das Erasmus+ Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.



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