Wie finde ich eine Praktikumsstelle?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Sie, um eine geeignete Praktikumsstelle zu finden:

  • Praxisstellenkatalog:

https://www.fh-muenster.de/sw/referatpraxisprojekte/katalog_praxisstellen  

  • Die Praxismesse, die jeweils im Frühling und im Winter stattfinden. Hier können Sie Kontakt zu verschiedenen Trägern, Einrichtungen und Anleiter*innen knüpfen. Aktuelle Informationen zur Veranstaltung finden Sie jeweils zeitnah auf unserer Website.
  • Oftmals ergeben sich auch im Kontakt zu Kommiliton*innen, Bekannten und Freunden Gelegenheiten, werden Sie aktiv und hören sich um.
  • Natürlich berät Sie auch das Referat Praxis& Projekte zu möglichen Praktikumsstellen.

Was muss ich beachten?

  • Die Hinweise zur fachlichen Ausgestaltung lesen.
  • Zur Suche einer Praxisstelle eignet sich der Praxisstellenkatalog.
  • Findet zusammenhängend in einer Einrichtung und einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit statt und
  • umfasst einen Zeitraum von mind. 20 Wochen.
  • Ich werde angeleitet von einer hauptamtlichen Fachkraft (BA oder Dipl. Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagog*in).
  • Ausbildungsgrundlage ist ein individuell ausgehandelter Ausbildungsplan. Dieser wird in den ersten vier Wochen Ihres Praktikums erstellt und bei dem/der Dozent*in des Begeleitseminars abgegeben.

Wie melde ich mich zum BP II an?

  • Ihr Modul "Begleitetes Praktikum" melden Sie im Referat Praxis & Projekte persönlich an (nicht online!).
  • ungefähr ab:

                   Sommersemester: Mitte Dezember
                   Wintersemester: Mitte Juni

Die genauen Anmeldeschluss entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis, den Internetseiten des Referats Praxis & Projekte oder unseren Aushängen (vor den Räumen R 145, 146).

Welche Formulare brauche ich für die Anmeldung (PO 2014)?

  • Zur Anmeldung benötigen Sie den Praktikumsvertrag in 2-facher Ausführung. Einer verbleibt bei Ihnen und einer in der Praxisstelle. Sie finden den Vertrag online zum selbstständigen Ausdrucken. Wichtig: der Vertrag ist nur in farbigem Ausdruck gültig. Außerdem können Sie sich auch den Vertrag im/ vor dem RePP (Raum 145, 146) mitnehmen.

Wo finde ich die Anmeldeformulare für das BP II?

  • Die Infomaterialien finden Sie im Downloadbereich auf Seite zum BP II und in den Wandhaltern vor dem RePP.
  • Die farbigen Formulare zur Anmeldung des Praxissemesters finden Sie im RePP (Raum 145, 146) und in den Wandhaltern vor dem Büro.

Muss mein Praktikum zu meinem Vertiefungsbereich passen?

Nein. Sie können ein Tätigkeitsfeld bzw. eine Einrichtung nach Ihrem Interesse auswählen.

Kann das Praktikum aufgeteilt werden und an unterschiedlichen Stellen abgeleistet werden?

Um einen guten Einblick in ein Feld der sozialen Arbeit, die Tätigkeiten und die Organisationsstruktur zu gewinnen, soll das gesamte Praktikum in einer Einrichtung abgeleistet werden, um eine ausreichende Vertiefung zu erreichen.

Welche Möglichkeiten habe ich, das Praxissemester in einem anderen zeitlichen Verlauf zu erbringen oder zu verschieben, wenn ich es nicht in dem vorgegebenen Zeitraum ableisten kann?

Wenn es Ihre Situation derzeit nicht zulässt ein Praktikum in Vollzeit abzuleisten, können Sie dieses auch in Teilzeit ableisten und über 2 Semester strecken. (s. Wissenswertes zum Praxismodul)

Wenn ich bereits in einem Bereich der Sozialen Arbeit tätig bin (entgeltlich oder ehrenamtlich), kann ich mir das als Praktikum anrechnen lassen?

  • Grundsätzlich nur dann, wenn Sie einschlägig tätig sind.
  • Damit Ihre Arbeit auf die Praktikumszeit angerechnet werden kann, benötigt das RePP einen detaillierten Nachweis Ihrer Tätigkeit. Generell kann diese nicht im vollen Umfang angerechnet werden
  • Zur detaillierten Klärung ob und in welchem Umfang Ihre Tätigkeit angerechnet werden kann kommen Sie bitte in die Sprechstunde, da dies geprüft werden muss. Eine Anrechnung im vollen Umfang ist allerdings nicht möglich, da ein Praktikumscharakter erhalten bleiben soll.

Wie werde ich während des BP II durch die Hochschule begleitet?

  • Parallel zum Praktikum finden Begleitseminare statt, die zur Reflexion dienen und ergänzendes handlungsfeldbezogenes Wissen vermitteln.
  • Bei aktuellen Fragen können Sie sich neben Ihren Dozent*innen aus den Begleitseminaren auch an das RePP wenden
  • Zusätzlich können Sie an einer Supervision teilnehmen.
  • Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen zur fachlichen Ausgestaltung

Was lerne ich im Begleitseminar?

Während des Praktikums finden Begleitseminare statt, die zur Reflexion und der Theorie- Praxis Relationierung dienen. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit sich auszutauschen und Eindrücke aus anderen Praxisfeldern zu erhalten. Das erste Treffen findet zur Einführung und Vorbereitung auf Ihr Praktikum statt.

Ich möchte an der Supervision teilnehmen. Wie funktioniert das?

  • Die Supervision findet ca. einmal pro Monat statt und umfasst 5 Sitzungen à 3 SWS. Diese Stunden werden mit insgesamt 20 Std. auf Ihre Praktikumszeit in der jeweiligen Einrichtung gutgeschrieben.
  • Sie können sich für die Supervision bei der Anmeldung für BP II- Modul anmelden.
  • Informationen zur Supervision 

Ich möchte ein Praktikum außerhalb von Münster machen. Wie passt das mit dem Begleitseminar zusammen?

Das ist möglich. Die Hochschule unterstützt Sie gerne bei Ihrem Mobilitätsbestreben. Auch in diesem Fall müssen Sie parallel ein Begleitseminar besuchen. Falls Sie dies aufgrund der Entfernung nicht an der FH Münster machen können, müssen Sie sich ein Begleitseminar an einer Hochschule suchen, die nähergelegen ist. Nach Absprache mit dem RePP klären Sie die Möglichkeit einer Teilnahme auch mit der jeweiligen Hochschule.

Ich möchte ein Praktikum im Ausland machen. Was muss ich beachten?

  • Die formale Anmeldung erfolgt über das RePP, inhaltlich stimmen Sie dies mit den jeweiligen Länderkoordinatoren, die Sie auch zulassen ab. Im Downloadbereich finden Sie die Anmeldeformulare und weitere Informationen auch in englischer Sprache.
  • Wenn Sie in Praktikum im Ausland machen möchten, ist hierbei genauso wie bei Praktika in Deutschland wichtig, dass Sie von einem/einer Dipl./ BA. Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in angeleitet werden und gemeinsam einen Ausbildungsplan erstellen.
  • Beim Thema Auslandspraktikum wenden Sie sich bitte zur weiteren Klärung Ihrer Fragen an den internationalen Ausschuss
  • Auch das International Office kann Ihnen bei Fragen zum Praktikum im Ausland und finanziellen Fördermöglichkeiten weiterhelfen:
    https://www.fh-muenster.de/internationaloffice/index.php

Wie wird das Praktikum bewertet/ welche Leistung muss ich erbringen?

Um das Praktikum erfolgreich abzuschließen ist es nötig, dass Sie parallel zu Ihrem Praktikum in der jeweiligen Einrichtung regelmäßig an den Begleitseminaren teilnehmen. Die Begleitseminare beinhalten i.d.R. eine Präsentation und einen Abschlussbericht. Das Praxismodul wird mit "Bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.

Wie viele ECTS bekommt man, wie verteilt sich das auf das Praktikum, Begleitseminar? und Bericht

26 CP (780 Std. für das gesamte Praxismodul inkl. 640 Std. Praktikum, 100 Std. Begleitseminar und 40 Std. Abschlussbericht)

Was mache ich bei Schwierigkeiten im Praktikum?

Sollte es für Sie als Studierende/r während des Praktikums zu schwierigen Situationen, Konflikten oder Übergrifflichkeiten vor Ort, zu persönlichen Problemen oder Veränderungen im Privaten kommen, die Sie im Praktikum beeinträchtigen, ist es hilfreich Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Sollten Sie als Anleiter*in Probleme und Fragen bzgl. Ihrer/s Praktikant*in, der fachlichen Anleitung, der prüfungsrechtlichen Rahmung haben oder kommt es zu relevanten Änderungen in Ihrer Zuständigkeit, können folgende Unterstützungsangebot auch für Sie hilfreich sein.

Wenn Sie Hilfe und Unterstützung brauchen und Gespräche oder andere Klärungsversuche in der Praxisstelle (Anleitung oder andere Ansprechpartner*innen) oder in der Hochschule (Begleitseminar, Sprechstunde Dozent*in oder Supervision) nicht ausreichend sind oder nicht in Frage kommen, dann stehen folgende Angebote zur Verfügung:

  • Das Referat Praxis & Projekte bietet kurzfristig die Möglichkeit eines vertraulichen Informations- und Beratungsgespräches an, in dem wir gemeinsam mit Ihnen die spezifische Problemlage besprechen und mögliche Lösungswege beraten. Sie entscheiden dann, ob und welche weiteren Schritte Sie ggf. gehen wollen. Das RePP setzt sich nur dann mit Ihrer Praxisstelle in Verbindung, wenn Sie es ausdrücklich wünschen!
  • Sollten Sie sich für eine weitergehende Unterstützung durch uns entscheiden, gibt es die Möglichkeit, nach Rücksprache mit Ihnen ein moderiertes Klärungsgespräch zwischen Student*in und Anleiter*in zu führen. Vorab identifizieren wir mit Ihnen die relevanten Fragen. Im Gespräch ist es dann unsere Aufgabe zu moderieren und vermittelnd zu unterstützen.
  • In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, nach Rücksprache mit Studierenden dann stellvertretend mit der Anleitung / Einrichtung zu sprechen. Auch dann klären wir vorab, worum es geht und mit welchem Ziel ein solches Gespräch geführt werden kann.
  • vermitteln wir der Situation entsprechend und soweit dies unseren Möglichkeiten entspricht auch an andere Beratungsstellen oder Hilfeangebote weiter.
  • Möchten Sie Probleme, die Sie mit uns, dem Referat Praxis & Projekte haben, klären, können Sie sich an den Dekan des Fachbereich Sozialwesen wenden.

Anonymisiert nehmen wir Ihre Anfragen, Anregungen und Beschwerden in die Weiterentwicklung unserer Angebote und Leistungen auf.

Kann ich den Praktikumsplatz wechseln, wenn es nicht gut läuft?

  • Wir unterstützen Sie gerne (siehe FAQ 17)
  • Grundsätzlich ist ein Wechsel der Praktikumsstelle möglich und sollte mit dem Referat Praxis& Projekte abgesprochen werden, jedoch müssen min. 520 Std. erfolgreich in einer Einrichtung abgeleistet werden.

Was passiert, wenn ich im Praktikum krank werde? Muss ich die Stunden nachholen?

Ja, wenn Sie im Praktikum krank werden, müssen die Stunden nachgeholt werden, da das Sozialberufeanerkennungsgesetz (NRW SoBAG) 100 Tage (= 200 STD. BP I + BP II) zur Erlangung der staatlichen Anerkennung festsetzt..

Habe ich Urlaubsanspruch im Praktikum?

Während des Praktikums habe Sie keinen Urlaubsanspruch, sollten Sie einige Tage verreisen wollen, so werden diese Tage an das Ende des Praktikums angehängt.

Wie bin ich während des Praktikums versichert?

Als Praktikant*in sind Sie weiterhin über die Hochschule versichert.

Bekomme ich Geld im Praxisstudium?

  • Es gibt keine verbindliche Regelung/ Vereinbarung über eine Bezahlung in Ihrem Praktikum., jedoch empfiehlt die FH Münster den Praxisstellen Ihren Praktikant*innen eine angemessene Aufwandsentschädigung (siehe Hinweise zur fachlichen Ausgestaltung)
  • Anspruch auf einen Mindestlohn besteht nicht, da das Mindestlohngesetz bei Praktika Aus-nahmen macht und nicht gilt, wenn Praktikant*innen ihr Praktikum im Rahmen einer verpflichtenden Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten (MiLoG § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG). Damit sind Pflichtpraktika vom Erfordernis des Mindestlohns ausgenommen
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