Kann ich mein FSJ, Bundesfreiwilligendienst, Schulpraktikum als Vorpraktikum anrechnen lassen?

  • Ja, wenn die ausgeübten Tätigkeiten folgenden Kriterien entsprechen, können diese teilweise oder ganz anerkannt werden:
    • Arbeitsfeld professioneller sozialer Arbeit
    • Übernahme/ Kennenlernen sozialpädagogischer/sozialarbeiterischer Tätigkeiten
    • Anleitung durch Dipl. Sozialpädagogen*innen/ BA Sozialarbeiter*innen
  • Schulpraktika erkennt die FH Münster nicht als Vorpraktikum an, außer sie wurden im Rahmen des Erwerbs der Fachhochschulreife erbracht.
  • Die Tätigkeiten dürfen nicht länger als max. 10 Jahre zurückliegen.

Was bedeutet einschlägig?

  • Einschlägig heißt, dass das das Praktikum in einem Bereich professioneller sozialer Arbeit stattfinden soll, also dort wo typischerweise Sozialarbeiter*innen arbeiten.
  • Einige Ideen zu Praxisstellen finden Sie auch in den Videos auf dieser Website (https://www.youtube.com/playlist?list=PLPUDVsYysArwVvzHH1wlRhEH-LdQjfaja).
  • Wichtig ist, dass in Ihrem Team Sozialarbeiter*innen arbeiten und Sie selbst auch Tätigkeiten aus dieser Berufsgruppe übernehmen.

Kann ich meine Ausbildung als Erzieher*in als Vorpraktikum anrechnen lassen?

Ja, der auf dem schulischen basierende praktische Teil Ihrer mindestens 3-jährigen Ausbildung kann anerkannt werden.

Kann ich meine Ausbildung als Heilerziehungspfleger*in als Vorpraktikum anrechnen lassen?

Ja, der auf dem schulischen basierende praktische Teil Ihrer mindestens 3-jährigen Ausbildung kann anerkannt werden.

Kann ich meine ehrenamtliche Tätigkeit anrechnen lassen?

Ehrenamtliche Tätigkeiten müssen zunächst geprüft werden und können ggf. zum Teil anerkannt werden.

Wer kann meine Anleitung übernehmen?

  • Ihr Praktikum soll von einem/einer BA Sozialarbeiter*in/ Dipl. Sozialpädagogen/Sozial­pädagogin angeleitet werden.
  • Pädagog*innen und Erziehungswissenschaftler*innen (BA/ MA) können Ihre Anleitung nur übernehmen, insofern diese in einer Stelle für BA Sozialarbeiter*innen arbeiten.
  • Mit Ihrer Anleitung arbeiten Sie eng zusammen und stehen im regelmäßigen Kontakt.

Welche Unterlagen muss ich als Praktikumsnachweis einreichen?

  • Der Nachweis über das Vorpraktikum wird durch eine differenzierte Bescheinigung (z.B. Praktikumszeugnis/Praktikumsnachweis) seitens der Praxisstelle erbracht.

Die Vorlage eines Schulzeugnisses (z. B. FOS oder Fachschule für Sozialpädagogik) reicht nicht aus! Aus der Bescheinigung müssen klar hervorgehen:

- Einrichtung und Arbeitsfeld
- Zeitraum (Beginn/Ende),
- Wochenarbeitszeit,
- Aufgaben und Tätigkeiten im Praktikum,
- fachliche Anleitung durch eine/n BA/Dipl.-Sozialpädagogin/en/Sozialarbeiter/in.

Bitte reichen Sie in keinem Fall Originale, sondern nur Kopien ein! Ein Beispiel für einen Praktikumsnachweis finden Sie hier.

Kann ich mich an der FH Münster bewerben, obwohl ich das Vorpraktikum noch nicht vollständig abgeleistet habe?

  • Ja! Bis zur tatsächlichen Einschreibung, müssen Sie das Praktikum jedoch abgeschlossen haben. Die Frist ist in der Regel der 30.09. für das Wintersemester bzw. der 31.03. für das Sommersemester.
  • Wenn Sie sich noch im Praktikum befinden, müssen Sie dies in der Form eines beglaubigten Zwischenzeugnisses (siehe Beispiel eines Praktikumsnachweises) vorweisen, ansonsten können wir Ihr Praktikum nicht vorläufig anerkennen.

Wie lange dauert das Praktikum?

Das Praktikum ist in einem Umfang von 13 Wochen bzw. 520 Std. netto (in Vollzeit oder Teilzeit) abzuleisten. Kranheits- oder Urlaubstage müssen nachgeholt werden.

Ich habe mein Praktikum im Ausland gemacht oder möchte ein Praktikum im Ausland machen. Worauf muss ich achten?

Wenn Sie ihr Vorpraktikum im Ausland abgeleistet haben, müssen Sie den Praktikumsnachweis als beglaubigte Übersetzung oder in englischer Sprache im Referat Praxis& Projekt einreichen.

Kann ich meinen Nachweis vorab prüfen lassen?

Dazu überprüfen Sie selbst zunächst Ihren Nachweis anhand des Infoflyers, der FAQs sowie der Best-practice-Vorlagen und stellen dann per Mail (fb10-RePPfh-muensterde) Ihre konkrete Nachfrage. Bitte haben Sie bei der Anzahl der Bewerber*innen Verständnis, dass wir nur konkrete Nachfragen beantworten können.

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