Fachtag zu psychosozialer Prozessbegleitung

FH Münster gibt Einblicke in ein noch junges Handlungsfeld


Teilnehmer der Weiterbildung
Im Sommer hat das Referat Weiterbildung am Fachbereich Sozialwesen der FH Münster erstmalig Zertifikate für „Psychosoziale Prozessbegleiter“ überreicht – auch für die Absolventen dieser Weiterbildung dient der Fachtag als Erfahrungsaustausch. (Foto: FH Münster/Fachbereich Sozialwesen)

Münster (23. November 2017). Seit diesem Jahr haben Opfer bestimmter schwerer Straftaten einen Rechtsanspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung. Das Ziel ist eine nicht-rechtliche Unterstützung für besonders schutzbedürftige Verletzte – vor, während und nach der Hauptverhandlung.

Nun lädt das Weiterbildungsreferat am Fachbereich Sozialwesen der FH Münster zum Fachtag „Psychosoziale Prozessbegleitung – Einblicke in ein noch junges Handlungsfeld“ ein. Wie etwa die Begründung für einen Anspruch auszusehen hat, ist eine der gesetzlichen Fragestellungen, die der Fachtag diskutiert. Außerdem geht es um die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie die Gesprächsführung mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen. Wichtige Aspekte können die Teilnehmer in Arbeitsgruppen vertiefen und so auch ihre ersten Praxiserfahrungen austauschen. Vertreter des NRW-Justizministeriums unterstützen den Fachtag inhaltlich und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Alle Informationen und das Anmeldeformular zum Fachtag am Donnerstag (30. November) von 10 bis 17 Uhr im Großen Hörsaal der Hüfferstraße 27 gibt es unter www.fh-muenster.de/weiterbildung-sozialwesen.




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