Haftungsrecht für Betreuer/innen
10. März 2015Rechtliche Betreuer/-innen sind für Ihre Handlungen haftungsrechtlich verantwortlich § 1833 BGB). Selbst dann, wenn die betreuten Personen Dritten gegenüber Schäden verursachen, kann unter bestimmten Gesichtspunkten eine Eigenhaftung der Betreuer/innen gegeben sein. Das gleiche betrifft die Haftung gegenüber Behörden, wie Sozial- und Finanzämtern.
Im Mittelpunkt des Seminars steht neben der Vermittlung von Grundlagen des BGB-Haftungsrechtes sowie der haftpflichtversicherungsrechtlichen Bestimmungen auch die Vorbeugung von Schadensfällen. Praktische Beispiele aus unterschiedlichen Haftungsbereichen werden dargestellt und auf ihre Relevanz untersucht.
Auch die strafrechtlichen Aspekte werden einbezogen, ebenso der Bereich des Haftens für Unterlassungen, die durch die pauschalierte Betreuervergütung mehr im Vordergrund stehen.
- Haftung gegenüber dem Betreuten gem. § 1833 BGB, Maßstäbe und Beispiele
- Amtspflichten des Betreuers gegenüber dritten Beteiligten
- Delegation von Betreuertätigkeiten und Verantwortlichkeit
- Haftung des Betreuers wegen Aufsichtspflichtverletzung ?
- Geschäftsfürung ohne Auftrag
- Haftung nach sozial- und steuerrechtlichen Bestimmunen
- Besonderheiten bei der Amtshaftung
- Haftung für Mitarbeiter, Vertreter, Bevollmächtigte
- Haftpflichtversicherung, Leistungsumfang und Ausschlüsse
- Regressansprüche des Dienstherrn/Arbeitgebers
Mitarbeiter/-innen von Betreuungsvereinen , -behörden, Berufsbetreuer/innen und Rechtspfleger von Betreuungsgerichten
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Veranstaltungsart: | berufsbegleitende Weiterbildung |
Veranstaltungs-Nr.: | 15-014 |
Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 115,00 € (Ermäßigung möglich) |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Horst Deinert, Dipl.-Verw.Wirt/Soz.Arb.
- Robert-Koch-Straße 30
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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10. März 2015 | 09:00 - 16:00 Uhr |