Anfang und Ende einer Betreuung

13. März 2017

Zum Thema

Zu Beginn und am Ende der Betreuung fallen eine Reihe von Handlungspflichten an, die gegenüber den unterschiedlichen Beteiligten bestehen.

Hier sollen Sie systematisch erläutert und auf Besonderheiten hingewiesen werden.

Veranstaltungsinhalte

Anfang der Betreuung:

• Kontaktaufnahme mit dem Betreuten – Wohnungszutritt, Kommunikationsprobleme, Zugriff auf Unterlagen und Konten

• Kontaktaufnahme mit dem Betreuungsgericht – insbesondere dem Rechtspfleger – Erwartungen bez. Berichterstattung, Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung

• Kontaktaufnahme zu anderen Gerichten/Behörden: Auswirkungen auf die Handlungs-/Prozessfähigkeit; Kontakt zum Gerichtsvollzieher

• Kontaktaufnahme zu anderen Personen: Vermieter, Arbeitgeber, Banken, Ärzte, Pflegepersonal: Datenschutzfragen/Vertraulichkeit, Authentifizierung, Schweigepflichten

Ende der Betreuung:

• Vermögensherausgabe an den Ex-Betreuten/Erben/Nachfolgebetreuer

• Schlussrechenschaftspflichten gegenüber den Vorgenannten sowie dem Betreuungsgericht; Verzicht auf formelle Schlussrechnung

• Entlastungserklärung/Haftungsverzicht/Genehmigungspflichten

• Notgeschäftsführung/Bestattung des verstorbenen Betreuten/steuerrechtliche Pflichten

• Benachrichtigung anderer Stellen

• Aktenaufbewahrung

Zielgruppe

Berufsbetreuer/innen, Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen

Rahmendaten der Veranstaltung
Veranstaltungsart:berufsbegleitende Weiterbildung
Veranstaltungs-Nr.:17-014
Unterrichtsstunden:8
TeilnehmerInnenzahl:20
Teilnahmeentgelt:115,00 € (Ermäßigung möglich)
Teilnahmehinweise:Download der Teilnahmehinweise
AnsprechpartnerInnen, DozentInnen, ReferentInnen und Seminarleitung

ReferentIn
  • Horst Deinert, Dipl.-Verw.Wirt/Soz.Arb.
Veranstaltungsort
  • Robert-Koch-Straße 30
    48149 Münster
  • Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten
13. März 201709:00 - 16:00 Uhr

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