Anfang und Ende einer Betreuung
13. März 2017Zu Beginn und am Ende der Betreuung fallen eine Reihe von Handlungspflichten an, die gegenüber den unterschiedlichen Beteiligten bestehen.
Hier sollen Sie systematisch erläutert und auf Besonderheiten hingewiesen werden.
Anfang der Betreuung:
• Kontaktaufnahme mit dem Betreuten – Wohnungszutritt, Kommunikationsprobleme, Zugriff auf Unterlagen und Konten
• Kontaktaufnahme mit dem Betreuungsgericht – insbesondere dem Rechtspfleger – Erwartungen bez. Berichterstattung, Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung
• Kontaktaufnahme zu anderen Gerichten/Behörden: Auswirkungen auf die Handlungs-/Prozessfähigkeit; Kontakt zum Gerichtsvollzieher
• Kontaktaufnahme zu anderen Personen: Vermieter, Arbeitgeber, Banken, Ärzte, Pflegepersonal: Datenschutzfragen/Vertraulichkeit, Authentifizierung, Schweigepflichten
Ende der Betreuung:
• Vermögensherausgabe an den Ex-Betreuten/Erben/Nachfolgebetreuer
• Schlussrechenschaftspflichten gegenüber den Vorgenannten sowie dem Betreuungsgericht; Verzicht auf formelle Schlussrechnung
• Entlastungserklärung/Haftungsverzicht/Genehmigungspflichten
• Notgeschäftsführung/Bestattung des verstorbenen Betreuten/steuerrechtliche Pflichten
• Benachrichtigung anderer Stellen
• Aktenaufbewahrung
Berufsbetreuer/innen, Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Veranstaltungsart: | berufsbegleitende Weiterbildung |
Veranstaltungs-Nr.: | 17-014 |
Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 115,00 € (Ermäßigung möglich) |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Horst Deinert, Dipl.-Verw.Wirt/Soz.Arb.
- Robert-Koch-Straße 30
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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13. März 2017 | 09:00 - 16:00 Uhr |