Häusliche Gewalt (k)ein Thema der Jugendhilfe?
30. November 2017 - 1. Dezember 2017Gewalt in der Partnerschaft – in den meisten Fällen Männergewalt gegen Frauen – hat verheerende Auswirkungen auf das Leben von Frauen und auf die Entwicklung von Kindern. Die (Mit)Betroffenheit von Kindern durch häusliche Gewalt zeigt immer einen Hilfebedarf an und sollte der Jugendhilfe Anlass sein, tätig zu werden. Zentral für den Schutz und die Perspektiventwicklung der Mädchen und Jungen ist, ob es gelingt, die Beziehung zum nicht-schlagenden Elternteil – in der Regel der Mutter – zu stabilisieren und sie in ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken. Obwohl es keinen Kinderschutz ohne Sicherheit und Schutz für die Frauen gibt, ist der Frauenschutz aber bisher ein wenig beachtetes Thema der Jugendhilfe. Um wirksame Hilfen für gewaltbelastete Familien zu entwickeln, braucht es
• ein Verstehen der Dynamiken häuslicher Gewalt,
• eine Klarheit der Fachkräfte in der eigenen Rollenwahrnehmung und der fachlichen Haltung zu häuslicher Gewalt,
• geschlechtergerechte Unterstützung in Familien
• eigenständige Angebote für Kinder als (Mit)Betroffene häuslicher Gewalt
• das Zusammenwirken der Jugendhilfe mit der Frauenhilfe, Polizei und Gerichten
• Rechtskenntnisse über das Gewaltschutzgesetz
• Kenntnisse über die aktuelle Rechtsprechung zum Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt
• Grundkenntnisse zu Strafverfahren bei häuslicher Gewalt und zu den gesetzlichen Neuregelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung
Anhand fachlicher Inputs und der Bearbeitung von Fallbeispielen aus der eigenen Praxis zielt die Weiterbildung darauf, die Handlungssicherheit der Fachkräfte im Umgang mit häuslicher Gewalt zu erhöhen.
• Dynamik häuslicher Gewalt
• Aufgaben der Jugendhilfe im Kontext häuslicher Gewalt
• Geschlechtergerechte Gestaltung von Hilfe und Unterstützung
• Verhältnis Frauenschutz – Kinderschutz und das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Frauenhilfe
• Polizeiliche Interventionen bei akuter Gefahr: § 34 a PolG NW
• Zivilrechtliche Möglichkeiten der Betroffenen: Überblick über das Gewaltschutzgesetz
• (Familiengerichtliche) Regelung des Sorge- und Umgangsrechts
• Ablauf und Akteure des Ermittlungs- und Strafverfahrens, insbesondere die Rolle der Opferzeugin und Regelungen zum Opferschutz
• Neuregelung der psychosozialen Prozessbegleitung ab 1.1.2017
Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe
Rahmendaten der Veranstaltung | |
---|---|
Veranstalter: | FH Münster in Kooperation mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe |
Veranstaltungsart: | berufsbegleitende Weiterbildung |
Veranstaltungs-Nr.: | 17-025 |
Unterrichtsstunden: | 16 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 235,00 € (Ermäßigung möglich) |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Prof. Dr. Kerstin Feldhoff, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Prof. Dr. Luise Hartwig, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen Dr. Monika Weber, LWL-Landesjugendamt
- Robert-Koch-Straße 30
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
---|---|
30. November 2017 | 10:00 - 17:00 Uhr |
1. Dezember 2017 | 09:00 - 16:00 Uhr |