Psychosoziale Prozessbegleitung – Einblicke in ein noch junges Handlungsfeld
30. November 2017Ab dem 01.01.2017 können Opfer bestimmter Straftaten auf der Grundlage des § 406 g Strafprozessordnung einen Rechtsanspruch auf Bereitstellung einer psychosozialen Prozessbegleitung geltend machen. Ziel der psychosozialen Prozessbegleitung ist es, eine besondere Form der nicht-rechtlichen Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung zu gewährleisten.
Der Fachtag wird sich mit den gesetzlichen Vorgaben ebenso wie mit den ersten Erfahrungen zur Gestaltung und Umsetzung des Anspruchs aus der Praxis in NRW befassen. Vertreter/innen des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen ) haben ihre Teilnahme am Fachtag zugesagt.
Exemplarisch wird ein Blick auf andere Bundesländer geworfen, in denen psychosoziale Prozessbegleitung schon länger angeboten wird.
Zudem sollen Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Fragestellungen wichtige Aspekte der Praxis psychosozialer Prozessbegleitung vertiefen und zum Erfahrungsaustausch einladen. Beispielhaft sei hier die Kommunikation mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen genannt.
Die FH Münster bietet am Fachbereich Sozialwesen seit Juni 2016 den vom Justizministerium NRW anerkannten Zertifikatskurs „Psychosoziale Prozessbegleitung“ an und hat bereits rund 70 „Psychosoziale Prozessbegleiter/innen“ qualifiziert.
Fachkräfte aus (psycho-) sozialen Arbeitsfeldern und der Justiz, Psychosoziale Prozessbegleiter/innen, Zeugenbegleiter/innen
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Veranstalter: | FH Münster |
Veranstaltungsart: | Fachtag |
Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 100 |
Teilnahmeentgelt: | 85,00 € |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
Fachliche Leitung
- Prof. Dr. Stephan Barth, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Hüfferstiftung
Hüfferstraße 27
48149 Münster - Raum: Fachhochschule Münster
Termin(e), Uhrzeiten | |
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30. November 2017 | 10:00 - 17:00 Uhr |