Neu im ASD - Kurs 39 (Köln)
15. November 2017 - 13. Juni 2018Der Bezirkssozialdienst lässt sich als Basissozialdienst der Kommune charakterisieren. Er ist aufgrund seines umfassenden Auftrages zuständig vor allem für alle jungen Menschen (Kinder, Jugendliche und Heranwachsende) und ihre Familien in schwierigen Lebenslagen.
Er leistet selbst Beratung und Unterstützung; er plant, bewilligt, vermittelt, begleitet und steuert bei vorliegenden Rechtsansprüchen notwendige und geeignete Hilfen (zur Erziehung). Zudem ist er verantwortlich für die Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl. Die Vereinigung dieses Aufgaben-spektrums (eigenständige Hilfeinstanz, Bewilligungs- und Vermittlungsinstanz spezieller Hilfsangebote, Wächterinstanz über das Kindeswohl) im Bezirkssozialdienst erfordert von den dort tätigen Fachkräften ein hohes Maß an Kompetenzen in persönlicher (Belastungsfähigkeit), sozialer (Kommunikationsfähigkeit) und fachlicher Hinsicht.
Während in früheren Jahren eine Einführung von Berufsanfängern/innen über das einjährige Berufsanerkennungsjahr erfolgen konnte, gibt es diese umfassende Einarbeitung im Rahmen der neuen Studiengänge nicht mehr. Hinzu kommt, dass das Studium in Bachelor-Studiengängen nur noch sechs (statt vorher sieben) Semester beträgt. Diese Situation macht es für die kommunalen Arbeitgeber notwendig, die neu in diesen Arbeitsbereich einsteigenden Hochschulabsolventen/innen besonders zu begleiten und zu qualifizieren. Aber nicht nur für Mitarbeiter/innen aus dem direkten Übergang aus der Hochschule, sondern auch für Quereinsteiger/innen ist eine solche Qualifizierung eine große Unterstützung bei der professionellen Bewältigung der vielfältigen Aufgaben des Arbeitsfeldes.
Für einen gelungenen Transfer der Weiterbildungsinhalte in die Praxis ist ein Mentoring durch eine Fachkraft im ASD vor Ort ein wichtiger Bestandteil.
Das vorgesehene Weiterbildungskonzept sieht eine kompakte Seminarstruktur mit sechs Modulen über je zwei Tage sowie eine Abschlussveranstraltung vor.
Modul 1:
Kurseinführung gemeinsam mit Mentorinnen und Mentoren,
Rolle des ASD zwischen Einzelfall und Sozialraum
(Rollenvielfalt, Aufgabenspektrum, Kooperation, Arbeitsorganisation etc.)
Modul 2:
Rechtliche Grundlagen
(Grundlagen des Sozialverwaltungsverfahrensrecht und Jugendhilferecht)
Modul 3:
Fragen des Umgangs mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
(Rechtliche Grundlagen, Erkennen-Beurteilen-Handeln, Inobhutnahme etc)
Modul 4:
Hilfeplanung
(Grundlagen, Kollegiale Beratung, Zielaushandlung, Moderation)
Modul 5:
Gesprächsführung
(Struktur des Beratungsgesprächs, Handwerkzeuge der Lösungsorientierten Beratung, Gesprächsführung mit Kindern etc.)
Modul 6:
Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
(Rechtliche Grundlagen, Rollenklärung, Einüben von Mediationsmethoden etc.)
Berufs- und Quereinsteiger/innen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der Jugendämter
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Veranstalter: | in Kooperation mit den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen |
Veranstaltungsart: | Weiterbildungsreihe |
Unterrichtsstunden: | 96 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 1.375,00 € (inkl. 43,91 € MwSt) |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Prof. Dr. Dirk Waschull, FH Münster
- Prof. Dr. Reinhold Schone, FH Münster
- Jugendherberge Köln-Deutz Tagungszentrum
Siegesstraße 5
50679 Köln - Raum: Wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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Modul 1 | |
15. November 2017 | 10:00 - 17:00 Uhr |
16. November 2017 | 09:00 - 16:00 Uhr |
Modul 2 | |
16. Januar 2018 | 10:00 - 17:00 Uhr |
17. Januar 2018 | 09:00 - 16:00 Uhr |
Modul 3 | |
20. Februar 2018 | 10:00 - 17:00 Uhr |
21. Februar 2018 | 09:00 - 16:00 Uhr |
Modul 4 | |
10. April 2018 | 10:00 - 17:00 Uhr |
11. April 2018 | 09:00 - 16:00 Uhr |
Modul 5 | |
15. Mai 2018 | 10:00 - 17:00 Uhr |
16. Mai 2018 | 09:00 - 16:00 Uhr |
Modul 6 | |
12. Juni 2018 | 10:00 - 17:00 Uhr |
13. Juni 2018 | 10:00 - 17:00 Uhr |