Hilfeplaner oder Ausfallbürge - Der ASD und die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII
22. März 2018 - 23. März 2018Bei Anträgen auf Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen sind die ASD-Fachkräfte besonders gefordert: Sie müssen innerhalb vorgegebener Fristen klären, ob das Jugendamt zuständig ist, und die individuellen Leistungsvoraussetzungen prüfen. Nicht selten kommt es zu Unstimmigkeiten mit anderen Rehabilitationsträgern bezüglich der Zuständigkeit, teilweise wird die Jugendhilfe im Rahmen ihrer nachrangigen Leistungspflicht zum Ausfallbürgen. Hinzu kommen Fragen der Qualität und deren Sicherung bei den Hilfeanbietern.
Tag 1 (Prof. Dr. Hanns Rüdiger Röttgers, FH Münster)
• „Seelische Gesundheit“, Psychische Erkrankung und Behinderung/Abgrenzung zu anderen Behinderungsformen
• Störungsbilder gemäß ICD-10 und ihre Abgrenzung (insb. Teilleistungsstörungen, ADHS, Autismus)
• Betrachtung der Eingliederungshilfe-Praxis in Deutschland, Eignung von Hilfen
Tag 2 (Sandra Eschweiler, LVR-Landesjugendamt Rheinland)
• Vor- und Nachrangverhältnis der (Reha-)Träger, § 14 SGB IX
• Verfahren zur Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
• Verfahren zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung
• Abgrenzung zur Hilfe zur Erziehung, Leistungen der Eingliederungshilfe
Fachkräfte aus den Allgemeinen Sozialen Diensten oder Jugendämtern, die für die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und die Hilfegewährung zuständig sind
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Veranstaltungsart: | berufsbegleitende Weiterbildung |
Unterrichtsstunden: | 16 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 235,00 € (Ermäßigung möglich) |
ReferentIn
- Prof. Dr. med. Hanns Rüdiger Röttgers
- Sandra Eschweiler, Dipl.-Soz.Arb., LVR-Landesjugendamt Rheinland
- Robert-Koch-Straße 30
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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22. März 2018 | 10:00 - 17:00 Uhr |
23. März 2018 | 10:00 - 17:00 Uhr |