Partizipation im Kinderschutz?!
8. Mai 2018Partizipation und Koproduktion sind auch in der Kinderschutzarbeit bedeutsame fachliche Prin- zipien, die rechtlich abgesichert sind. Es ist heute fachlicher Konsens, dass die Stärkung der Kinderrechte ein wesentlicher Teil eines gelingenden Kinderschutzes ist.
Kinder, Jugendliche und Eltern genießen deshalb seit der Einführung des § 8a SGB VIII explizite, umfangreiche Mitwirkungsrechte bei der Einschätzung von möglichen Kindeswohlgefährdungen und der Gefährdungsabwehr. Beteiligung ist aus fachlicher Sicht unter den Aspekten des multi- perspektivischen Fallverstehens und der Koproduktion unverzichtbar. Dies stellt die Fachkräfte in der Praxis oft vor große Herausforderungen: Wie kann Partizipation im Kinderschutz ausgestaltet werden? Beteiligung zu ermöglichen, bedeutet nicht die Definition von Kindeswohlgefährdung mit Familien auszuhandeln, sondern verbindlich die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen auf vermeintliche Gefährdungslagen in die Verfahren zur Gefährdungseinschätzung einzubezie- hen und mit den Einschätzungen von Fachkräften – mit der Chance auf perspektiverweiternde Erklärungsansätze – abzugleichen.
Diese Weiterbildung möchte durch eine Vertiefung der rechtlichen Grundlagen Handlungssi- cherheit vermitteln. Es soll gemeinsam mit den Teilnehmer/innen erarbeitet werden, an welchen Stellen Kinder, Jugendliche und Eltern beteiligt werden können, wenn es um die Einschätzung bzw. Abwendung von Kindeswohlgefährdungen geht. Darüber hinaus soll der Blick auf die Be- deutung von Kinderrechten in der Jugendhilfe gelenkt werden. Aufbauend auf den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Prozessanalyse im Hinblick auf Partizipationsmöglichkeiten wer- den einzelne Verfahren der Beteiligung von Eltern sowie Kindern/Jugendlichen vorgestellt.
• Chancen von Partizipation
• Koproduktion im Kinderschutz
• Prozessanalyse von Gefährdungseinschätzung und Gefährdungsabwehr hinsichtlich
Beteiligungsmöglichkeiten
• Methoden der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern im Kinderschutz
Fachkräfte aus der Jugendhilfe, insbesondere Fachkräfte, die bei öffentlichen oder freien Trägern die Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen vornehmen bzw. konzeptionell verantworten.
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Veranstaltungsart: | berufsbegleitende Weiterbildung |
Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 18 |
Teilnahmeentgelt: | 115,00 € (Ermäßigung möglich) |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Mike Lenkenhoff, Dipl.-Soz.Päd/Dipl.-Soz.Arb, M.A., FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Prof. (em.) Dr. Hans-Jürgen Schimke, Jurist
- Robert-Koch-Straße 30
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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8. Mai 2018 | 10:00 - 17:00 Uhr |