Jenseits von Fernsehkrimis der Beitrag der Rechtsmedizin in Fällen von Kindeswohlgefährdung
14. März 2018In Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung stehen die Fachkräfte des Jugendamtes unter einem enormen Handlungsdruck und müssen schnell auf vielen Ebenen Entscheidungen treffen. Unter anderem ist zu entscheiden, ob der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung besteht und ob Beweismaterial für nachfolgende familiengerichtliche und/oder strafrechtliche Verfahren gesichert werden muss. Im Klartext bedeutet dies, Verletzungen der Kinder von Experten/-innen diagnostizieren und gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen.
Von der Möglichkeit, die Rechtsmedizin in Anspruch zu nehmen, machen in diesem Zusammenhang nur längst nicht alle Gebrauch. Viele Fachkräfte verbinden mit diesen Institutionen Bilder, die durch Krimiserien geprägt sind. Die Realität sieht aber völlig anders aus. Die speziell ausgebildeten Ärzte/-innen der rechtsmedizinischen Institute führen sehr kurzfristig eine kompetente und kindgerechte Diagnostik durch, sichern Spuren und Beweismaterial und fertigen eine gerichtsverwertbare Dokumentation der Verletzungen an.
• Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Rechtsmedizin bei Anhaltspunkten für eine
Kindeswohlgefährdung – Praxisbeispiel
• Diagnostik und Dokumentation bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung/
Kindesmisshandlung
• Darstellung der Aufgaben und Leistungen der Rechtsmedizin bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung/Kindesmisshandlung – Praxisbeispiele
Fachkräfte aus der Jugendhilfe, insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) sowie von freien Trägern der Jugendhilfe
Kooperationspartner:
LWL Landesjugendamt Westfalen Institut für Rechtsmedizin des UKM Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
Parken vor Ort:
Bitte beachten Sie, dass am Institut für Rechtsmedizin nur wenige Parkplätze vorhanden sind!
Wir empfehlen daher die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Stehkaffe ab 09:30 Uhr
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Veranstalter: | Kooperationspartner: LWL Landesjugendamt Westfalen, Institut für Rechtsmedizin des UKM, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster |
Veranstaltungsart: | berufsbegleitende Weiterbildung |
Unterrichtsstunden: | 4 |
TeilnehmerInnenzahl: | 60 |
Teilnahmeentgelt: | 45,00 € (Ermäßigung möglich) |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Udo Hartmann, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster, Fachdienst Kinderschutz
- Univ. Prof. Dr. med. Heidi Pfeiffer, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin
- Institut für Rechtsmedizin
Röntgenstraße 23
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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14. März 2018 | 10:00 - 12:30 Uhr |