Grundlagen des Arbeitsrechts
25. September 2018Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für Fachkräfte der Sozialen Arbeit in doppelter Hinsicht relevant. Zum einen müssen sie sich als Beschäftigte mit und ohne Vorgesetztenfunktion mit arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, zum anderen suchen Klienten in unterschiedlichsten Beratungskontexten Rat auch in arbeitsrechtlichen Fragen. Häufig betrifft dies Arbeitnehmer, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, arbeitslos oder arbeitssuchend oder von Kündigung bedroht sind.
Ziele des Seminars sind deshalb:
• Vermittlung von Grundlagen des Arbeitsrechts
• Vermittlung von arbeitsrechtlichen Kenntnissen
prekärer Arbeitsverhältnisse
• Vermittlung von Anwendungswissen über
soziales Arbeitsrecht im Rahmen einer Sozialberatung
• Vermittlung von Anwendungswissen im Rahmen
einer Verantwortlichkeit für das Personal
der Einrichtung
• Ggf. Vermittlung von Anwendungswissen für
die Arbeit als Betriebs- bzw. Personalrat
• Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
• Begründung des Arbeitsverhältnisses
• Grundlagen des Kündigungsrechts, insbesondere die personen- und verhaltensbedingte
Kündigung
• Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis, insbesondere das Direktionsrecht des Arbeitgebers
• Befristete Arbeitsverträge
Fachkräfte aus gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern
Hinweis:
Bitte bringen Sie einen aktuellen Gesetzestext mit (Arbeitsgesetze, Beck-Texte im dtv).
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Veranstaltungsart: | berufsbegleitende Weiterbildung |
Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 115,00 € (Ermäßigung möglich) |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Barbara Müller-Dannehl, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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25. September 2018 | 10:00 - 17:00 Uhr |