Die Pflegeversicherung und ihre aktuellen Reformen – Einführung
21. September 2018Anfang 1995 ist die Pflegeversicherung als fünfte Säule unseres Systems der sozialen Sicherung in Kraft getreten und bis heute durch verschiedene Änderungsgesetze, zuletzt umfangreich durch die Pflegestärkungsgesetze, novelliert worden. Im Zuge des Pflegeversicherungsgesetzes sind andere Leistungsgesetze geändert sowie neue Schnittstellen geschaffen worden. In Nordrhein-Westfalen kommen durch das entsprechende Landesrecht (APG) geschaffene Besonderheiten hinzu. Für die Soziale Arbeit haben sich in der Arbeit mit hilfs- und pflegebedürftigen Menschen neue Schwerpunkte ergeben.
Die Fortbildung bietet eine fundierte Einführung sowohl in das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) allgemein als auch insbesondere in die zuletzt erfolg- ten Reformen. Insbesondere der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade und das neue Begutachtungsverfahren stehen im Fokus. Zudem werden die Schnittstellen zum SGB V und zum SGB XII praxisorientiert in die Diskussion einbezogen.
- Klärung der Erwartungen und des Bedarfs der Teilnehmenden
- Das Pflegeversicherungsgesetz, Änderungsgesetze, relevante Richtlinien
- Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden
- Das neue Begutachtungsverfahren
- Schnittstellen zum SGB V und zum SGB XII
- Relevante Quellen und Internetadressen für aktuelle Daten rund um die Pflegeversicherung
Fachkräfte aus gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Veranstaltungsart: | berufsbegleitende Weiterbildung |
Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 115,00 € (Ermäßigung möglich) |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Jürgen Ribbert-Elias, Dipl.-Päd., zertifizierter Case Management-Ausbilder
- Robert-Koch-Straße 30
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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21. September 2018 | 09:30 - 17:00 Uhr |