ICF - Ideengeschichte, Bundesteilhabegesetz und Anwendungsalltag in Bedarfsermittlung und Leistungsplanung

10. April 2019

Zum Thema

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Welt- gesundheitsorganisation (WHO) wurde 2001 verabschiedet und soll eine international einheitliche Kommunikation zur „Beschreibung des Gesundheitszustands und der mit Gesundheit zusammenhängenden Zustände“ aller Menschen ermöglichen. Die ICF stellt die Weiterentwicklung der Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) aus dem Jahr 1980 dar. Durch die Fokussierung auf die Funktionsfähigkeit und die Einbeziehung der Komponenten Körperfunktionen, Körperstrukturen, Aktivitäten, Partizipation sowie Umwelt- und personbezogene Faktoren und deren Wechselwirkungen beinhaltet die ICF in der Theorie ein umfassenderes Konzept der funktionalen Gesundheit als die Vorgängerversion der ICIDH.

Das BTHG bezieht sich auf das Behinderungsverständnis der UN-BRK und definiert in § 2 Abs. 1 SGB IX-neu Behinderung als „Ergebnis der Wechselwirkung zwischen Gesundheitsproblem und den personen- und umweltbezogenen Kontextfaktoren“ (BT-Drs. 18/9522, S. 227). Die Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX-neu soll durch ein ICF-orientiertes Instrument erfolgen.

Seitens der Praxis wird die Frage gestellt, inwieweit die Bezugnahme auf ein nahezu umfassend beschreibendes System hinreichend konkret und alltagstauglich ist. Eine Antwort darauf ist die Entwicklung sogenannter Core-Sets, „thematisch“ eingeschränkter ICF-Varianten für spezifische Fragestellungen. Hierfür gibt es diverse Unterstützungsmöglichkeiten bis hin zur automatisierten Erstellung von Dokumentationsbögen.

Die praktische Umsetzung in Bedarfsermittlung und Hilfeplanung wird derzeit zudem in verschiedenen Modellvorhaben erprobt.
Während die „Philosophie“ der Bedarfsermittlung und Leistungsplanung nach der ICF bei körperlichen und Sinnesbeeinträchtigungen unmittelbar einleuchtet, ist die Umsetzung bei psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen anspruchsvoller und stößt nicht selten an vermeintliche oder tatsächliche fachliche wie praktische Grenzen. Schwerpunkt des Seminars sollen daher weniger z.B. technische und stadtplanerische Fragestellungen als solche im psychosozialen Arbeitsfeld sein. Dennoch kann das architektonische Konzept des „Universal Design“ interessante Anregungen und Analogien für die Leistungsplanung bieten.

Veranstaltungsinhalte

  • Geschichte, Anspruch und Anwendungsbereiche der ICF

  • Bundesteilhabegesetz: was ist im Denkansatz neu, was bedeutet es für die alltägliche Arbeit?

  • „Allumfassendes System“ versus Praxisnotwendigkeiten der Bedarfsermittlung und Leistungsplanung

  • ICF-Core-Sets als pragmatischer Kompromissweg?

  • Praxisbeispiele der Seminarteilnehmer/innen

Zielgruppe

Fachkräfte aus gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern

Rahmendaten der Veranstaltung
Unterrichtsstunden:8
TeilnehmerInnenzahl:20
Teilnahmeentgelt:115,00 €
Teilnahmehinweise:Download der Teilnahmehinweise
AnsprechpartnerInnen, DozentInnen, ReferentInnen und Seminarleitung

ReferentIn
  • Prof. Dr. med. Hanns Rüdiger Röttgers, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
Veranstaltungsort
  • Deilmann Haus III
    Johann-Krane-Weg 25
    48149 Münster
  • Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten
10. April 201910:00 - 17:00 Uhr

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