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Foto: Sven Helle

Um sich für den Bachelor-Studiengang an der MSA zu bewerben, sind folgende Voraussetzungen vorzuweisen:

1. Hochschulzugangsberechtigung

2. Praktikum

3. Prüfung der künstlerisch-gestalterischen Eignung | Eignungsprüfung

Voraussetzungen für Hochschulwechsler:innen siehe unten.

1. Hochschulzugangsberechtigung

Diese besteht in der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife oder einer vergleichbaren Qualifikation. Diese weisen Bewerber/-innen grundsätzlich durch ein Schulzeugnis nach, das die Hochschulreife oder eine vergleichbare Qualifikation bescheinigt.

Sonderregelungen gelten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (ohne Fachhochschulreife).

2. Praktikum

Für die Aufnahme des Bachelorstudiums an der MSA ist ein Baustellenpraktikum von mindestens 13 Wochen erforderlich. Davon müssen mind. 6 Wochen bis zum Beginn des Studiums nachgewiesen werden, die restlichen Wochen dann spätestens bis zum Beginn des 3. Fachsemesters. Es ist zu empfehlen, so viele Wochen wie möglich vor dem Studium zu absolvieren.

Es soll mit dem handwerklichen und industrialisierten Bauprozess vertraut machen und bringt damit wertvolle Erfahrung in das Studium ein. Das Praktikum kann in verschiedenen Bereichen des Hochbaus absolviert werden, dabei müssen mindestens 4 Wochen im selben Betrieb abgeleistet werden. 

Unter anderem eignen sich folgende Bereiche für das Praktikum:

Maurer

Maler & Lackierer

Zimmermann

Bautischler

Dachdecker

Trockenbauer

Hilfsarbeiter beim Bauunternehmen

Jedoch nicht anerkannt werden Praktika zum Beispiel in den Bereichen:

Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallateur

Möbeltischlerei

Bauleitung

jegliche Art von Bürotätigkeit

Tief- und Landschaftsbau

Sollten Sie unsicher sein, erkundigen Sie sich bitte im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten am Fachbereich Architektur.

3. Eignungsprüfung

Trotz deutschlandweit rückläufiger Bewerberzahlen bewerben sich aufgrund des guten Rufs der Architekturschule Münster erheblich mehr angehende Studierende für das Architekturstudium als Studienplätze zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist die Zulassung vom Bestehen einer fachbezogenen Eignungsprüfung abhängig. 

Mappe

Zur Eignungsprüfung hat die Bewerberin oder der Bewerber eine Mappe (maximale Größe A 1 = 60 x 84 cm) mit genau 15 künstlerisch-gestalterischen architekturbezogenen Arbeitsproben (Zeichnungen, Skizzen, Malereien) mitzubringen. Durch die Mappe soll das besondere gestalterische Interesse nachgewiesen werden.

Von den Arbeiten müssen sich 5 auf ein besonderes Thema  bzw. Fragestellung beziehen. Die restlichen 10 Arbeiten dürfen etwas Anderes darstellen. Unter den 10 Arbeiten dürfen auch 2 selbst erstellte Fotografien sein, welche die selben Ansprüche an Komposition und Wahrnehmung stellen.

Es geht um das räumliche Erfassen aus der eigenen Perspektive und nicht um das mechanische Abzeichnen. Aus diesem Grund sollten Sie nicht von Fotos, Illustrationen oder dergleichen abzeichnen und keine technischen Hilfsmittel (Lineal, Zeichenprogramme etc.) verwenden. Darüber hinaus sind aber alle Techniken erlaubt. Bitte versehen Sie jede Arbeit mit Datum und Name.

Die Beschreibung des Themas und grundsätzliche Beispiele für Arbeiten aus Mappen finden Sie hier

Eignungsgespräch

Ihre Mappe bringen Sie zum Eignungsgespräch mit. Sie stellen sich und Ihre Arbeiten einer Kommission, bestehend aus zwei Lehrenden und zwei Studierenden, vor. In diesem Gespräch geht es darum, Ihre künstlerisch-gestalterische Eignung für das Bachelorstudium der Architektur an der MSA | Münster School of Architecture festzustellen. Die Kommission bewertet die Kriterien Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungsfähigkeit und Darstellungsfähigkeit.

In diesen drei Kategorien vergeben drei Kommissionsmitglieder Noten, aus denen am Ende ein Mittelwert gebildet wird. Darüber hinaus möchte man aber auch etwas über Sie selbst erfahren. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, während der Prüfung zu skizzieren. Das Gespräch dauert ca. 30 Minuten.

Das Ergebnis des "Eignungsgesprächs" wird unmittelbar nach dem Gespräch mitgeteilt und schriftlich bestätigt.

Das bestandene Aufnahmegespräch hat drei Einschreibezeiten Gültigkeit. Sollten Sie nicht im gleichen Jahr mit dem Studium beginnen wollen, können Sie sich ein oder sogar zwei Jahre später mit diesem Bescheid bei uns einschreiben, sofern die anderen Zugangskriterien erfüllt sind. Bitte beachten Sie, dass ein regulärer Studienbeginn immer nur zum Wintersemester möglich ist.



Hochschulwechsler:innen

Hochschulwechsler:innen müssen für die Eignungsprüfung folgendes mitbringen:

  1. Projekte Ihres bisherigen Architekturstudiums: jeweils 2 Projekte aus den Bereichen Entwerfen und Baukonstruktion (sofern Sie bereits so viele absolviert haben; andernfalls halten Sie bitte Rücksprache mit dem Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten) 
  2. Eine Mappe (maximale Größe A 1 = 60 x 84 cm) mit 5 Handzeichnungen, die sich auf das diesjährige Thema bzw. Fragestellung beziehen (genaue Infos s. o. unter 3. Eignungsprüfung)
  3. Eine aktuelle Leistungsübersicht (Notenspiegel/Transcript of Records)

Weitere Informationen finden Sie hier

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