ENGLISH

Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung

In dem vom Umweltbundesamt beauftragten Projekt sollen die bestehenden Regelungen der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung überprüft werden. Vorhandene Defizite sollen identifiziert und der Anpassungsbedarf der aktuellen Altholzverordnung an rechtliche Änderungen sowie technische und analytische Fortschritte sollen herausgearbeitet werden. Darüber hinaus sollen der Vollzug bei der Überwachung von Altholzexporten und -importen betrachtet und mögliche hierbei auftretende Probleme identifiziert werden.
Aufbauend auf den o. g. Analysen sollen praxisnahe Anpassungsvorschläge für die Weiterentwicklung der Altholzverordnung unter Berücksichtigung der 5-stufigen Abfallhierarchie erarbeitet und im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Altholzmaterialströme mit Hilfe einer Stoffstromanalyse überprüft werden.

Die Bearbeitung basiert im Wesentlichen auf Grundlage vorhandener Literatur- und Datenquellen, Erfahrungen und Gesprächen mit verschiedenen Experten und Stakeholdern aus den betroffenen Bereichen. Das Projekt wird regelmäßig mit einem Begleitkreis diskutiert, der die jeweils erarbeiteten Erkenntnisse fachlich einordnen und das Projekt fachlich unterstützen soll.
Zunächst erfolgt die Bestandsaufnahme der aktuellen Situation am Altholzmarkt. Dazu werden Informationen über die Akteure und den Ablauf der Altholzsammlung, -aufbereitung und –verwertung (Anzahl und Größe der Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen etc.), sowie relevante rechtliche Regelungen, technische Normen, Produktnormen und weitere relevante Dokumente zusammengestellt.
Darüber hinaus wird eine detaillierte Stoffstromanalyse erstellt, die die Mengen und Zusammensetzungen der aktuell anfallenden Altholzströme, inkl. Erzeuger und Verwerter bzw. Entsorger, Altholzexporte und –importe berücksichtigt und die Mengenströme nach angesteuerter Anlagenart und dort aufbereiteten Qualitäten differenziert. Des Weiteren sollen für Produktionsmengen und ggf. Export- und Importmengen von Holzproduktsortimenten, die bisher nicht durch die AltholzV Anhang IV abgedeckt sind, die Relevanz, sowie aktuelle Entsorgungskosten bzw. -erlöse für die dargestellten Verwertungs- und Beseitigungswege abgeschätzt werden.
Im weiteren Arbeitspaket erfolgt die Evaluation der Regelungen der Altholzverordnung, wobei die Bearbeitung in vier Schwerpunktthemen aufgeteilt ist
1. Erfassung und Lenkung von Altholzströmen
2. Neue Aspekte und Anforderungen bei der Altholzverwertung
3. Altholzaufbereitung – Stand der Technik bei der Aufbereitung und Möglichkeiten der Schad-stoffentfrachtung
4. Qualitätssicherung bei der Altholzverwertung

Aus den erarbeiteten Erkenntnissen wird anschließend der Novellierungsbedarf der Altholzverordnung abgeleitet. Dabei werden auch bewährte Regelungen erläutert, die bei einer Novellierung beibehalten werden sollten. Der mögliche Anpassungsbedarf aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, z.B. durch technische Weiter- und Neuentwicklungen, wird aufgezeigt. Darüber hinaus entwickelte Vorschläge zur Anpassung der Altholzverordnung werden mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen dargestellt und in Bezug auf die technische Machbarkeit und Praktikabilität, die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit, die Umwelt und die Auswirkungen auf die Altholzstoffströme bewertet. Die Erarbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Vertretern aus der Praxis die über einen Begleitkreis eingebunden sind.

 

Projektleitung


Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme
Fachbereich Bauingenieurwesen
Corrensstraße 25
48149 Münster
Tel: 0251 83-65253
Fax: 0251 83-65260

flammefh-muensterde

Mitarbeitende


  • Dipl.-Biol. Sigrid Hams
  • Dipl.-Biol. Jens Bischoff

Projektzeitraum


vom 01.02.2018 bis 01.04.2019

Finanzierung


  • Umweltbundesamt
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seite drucken