22. März 1906: Bundesratsbeschluss zur Krankenpflegeausbildung

Am 22. März 1906 hat der Bundesrat ein neues Gesetz zur Krankenpflegeausbildung in Deutschland beschlossen.


Pflegeexamen 1902

Der Bundesrat beschloss, das ein Volksschulabschluss oder eine gleichwertige Bildung Grundlage für die Ausbildung sind, ebenso wie die Vollendung des 21. Lebensjahres und die körperliche und geistige Tauglichkeit für den Beruf.

 

In einem mindestens einjährigen, vorwiegend praktischen Lehrgang sollten die Schüler Kenntnis über den Bau und Verrichtungen des menschlichen Körpers, über die Gesundheitslehre, die Linderung von Beschwerden und Krankheitsverhütung erlangen. Des Weiteren haben sie die Beobachtung kranker Menschen und den Umgang mit Geräten praktisch erlernt. Mit einem mündlichen und praktischen Prüfungsteil wurde die Ausbildung zukünftig abgeschlossen.

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