13. Januar 2016: Hochschulische Pflegeausbildung

Am 13. Januar 2016 wurde das Pflegeberufsgesetz im Bundeskabinett beschlossen. Dieses tritt Anfang 2020 in Kraft und ermöglicht erstmalig, die Berufszulassung regelhaft auf Grundlage eines primärqualifizierenden Pflegestudiums mit generalistischer Pflegeausbildung zu erwerben, die für alle Arbeitsfelder der Pflege vorbereitet.


Hochschulabsolventen. Bildquelle: © iStock.com/Prostock- Studio

Im Vergleich zu anderen Ländern fand die Akademisierung, bezogen auf die hochschulische Pflegeausbildung in Deutschland, relativ spät statt. Allerdings verlief sie zunächst zügig. 1990 gab es noch keinen Pflegestudiengang, 1995 erste Studienmöglichkeiten und um die Jahrtausendwende waren bereits mehr als 50 Pflegestudiengänge geschaffen worden. Problematisch war, dass die Studiengänge nach Etablierung im Vergleich zu europäischen Standards bereits veraltet waren, deutschlandweit keine einheitliche Studiengangsordnung existierte und sich die neu geschaffenen Studiengänge nicht auf die Pflege als Gesamtes, sondern auf Teilbereiche konzentrierten. Schwerpunkte dieser spezialisierten Studiengänge lagen vornehmlich im Bereich Pflegemanagement, Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft, wobei das direkte Pflegehandeln lange Zeit außen vor blieb.

Auf Grundlage der Hochschulpakte und durch Anregung der Bologna-Reformen hat sich das Angebot inzwischen erweitert. Noch immer bestehende Rückstände, in der Etablierung von Pflegewissenschaft durch Wissensschafts- und Theorieentwicklung, Forschung und Förderung des akademischen Nachwuchses, muss Deutschland im internationalen Vergleich kompensieren.

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