Fördermöglichkeiten für internationale Studierende in Notsituationen

Auch für internationale Studierende in Notsituationen gibt es Fördermöglichkeiten. Entsprechende Beratung hierzu erhalten Sie im International Office der Fachhochschule Münster.

ERASMUS-Förderung - Mehrbedarf für Studierende mit Kind

Alleinerziehende Studierende, die an dem Erasmus-Programm teilnehmen, können zusätzlich zu der normalen Förderung einen Mehrbedarf beantragen. Es stehen Sondermittel für diese auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung.

Diese zusätzliche Förderung kann für ein Studium Praktikum im europäischen Ausland beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office der FH Münster:

Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" hilft werdenden Müttern in Not- und Konfliktsituationen mit finanziellen Mitteln.

Die Zuschüsse der Stiftung müssen nicht zurückgezahlt werden und werden nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen wie Sozialgeld, Wohngeld oder BAföG angerechnet.

Als Bewilligungsvoraussetzung gilt eine bestehende Schwangerschaft, eine finanzielle Notlage und eine in Anspruch genommene Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle nach § 218 StGB. Die Bewilligung der Stiftungsmittel hängt von der individuellen psychosozialen Notsituation der schwangeren Frau ab und beruht auf einer Einzelfallprüfung.

Formen der Unterstützung können sein:

  • Beihilfen für die Erstausstattung des Kindes

  • Hilfen bei der Suche einer Wohnung und für die Einrichtung des Haushaltes

  • Übernahme der Kosten für die Betreuung des Kindes.

Der Antrag auf Stiftungsmittel ist bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort zu stellen, der Antrag wird von dort an die Bundesstiftung weitergeleitet. Eine Liste der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster finden Sie in der Broschüre "Studieren mit Kind" im Adressteil:

Stipendien der Stiftung "Madame Courage"

Madame Courage ist ein Spendenprojekt des "Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. Münster" für allein erziehende Studierende. Besonders allein erziehende Mütter, die kurz vor dem Examen stehen, sollen durch die Förderung die Möglichkeit bekommen, ihr Studium zu beenden.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller sollten kurz vor dem Examen stehen und eine realistische Perspektive auf Prüfungszulassung haben. Die Förderung ist für bis zu 2 Semester möglich.

Nähere Informationen und Antragstellung beim Sozialdienst katholischer Frauen:

Darlehen des Hildegardis Vereins

Förderungswürdige studierende Frauen an einer der Münsteraner Hochschulen werden durch den Hildegardis Verein unterstützt. Der Verein bietet individuelle Förderung durch ein zinsloses Darlehen in finanziellen Notsituationen während der Examensphase. Vorzugsweise richtet sich das Darlehen an Studentinnen aus der Diözese Münster, aber auch Studentinnen, die nicht der katholischen Konfession angehören, können das Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen bekommen.

 

Bewilligungsvoraussetzung:

  • BaföG kann nicht bzw. nicht mehr in Anspruch genommen werden.
  • Eltern der Studentinnen können oder wollen der Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen.
  • Die Studentinnen sollten kurz vor dem Examen mit einer realistischen Perspektive in Bezug auf die Prüfungszulassung stehen.

Weitere Informationen und Kontakt für ein individuelles Gespräch:

Hildegardis Verein

Dr. Martina Meyer-Schwickerath

Havichhorster Mühle 80

48157 Münster

Tel.: 0251 142896

dr.meyer-schwickeratht.onlinede

 

DAKA-Studiendarlehen des Studierendenwerks Münster

Das Studierendenwerk vergibt unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen an Studierende, die sich in der Abschlussphase befinden und auf finanzielle Hilfe zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes angewiesen sind. Die Rahmenbedingungen für das DAKA-Darlehen können Sie auf der Homepage des Studierendenwerks nachlesen und/oder sich persönlich dort beraten lassen.

Weitere Informationen und Antragstellung beim Studierendenwerk Münster:


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