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Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung

 

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Iklime Düx M. A.
i.duexfh-muensterde

Stellvertreterin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Dipl.-Bibl.in Petra Schmidtke
p.schmidtkefh-muensterde
Studentische Stellvertreterin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Laura Walter B. Sc.
studi.gbafh-muensterde

Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen nach Hochschulgesetz (HG § 24)

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen haben die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirken auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags der Hochschule hin. Insbesondere wirken sie auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung, bei Personal- und Strukturmaßnahmen und bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe hin. Sie können hierzu an den Sitzungen der Hochschulwahlversammlung, des Senats, des Hochschulrats, des Präsidiums, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen.

Unter anderem gehören dazu folgende Aufgabengebiete:

  • Teilnahme an Personal-Auswahlverfahren, Vorstellungsgesprächen und Berufungen
  • Beratende Mitgliedschaft in den Gremien der FH Münster
  • Beratung und Unterstützung der Hochschulangehörigen in Fragen der Gleichstellung

Weiterhin geben wir in Beratungsgesprächen gerne Hilfestellung und bieten Informationen sowie Materialien zu folgenden Themengebieten:

  •  Chancengleichheit von Frauen und Männern
  •  Familienfreundlichkeit für Studierende und Beschäftigte
  •  Diskriminierung / Mobbing von Frauen
  •  Sexualisierte Belästigung und Gewalt
  •  Aufwertung von Frauentätigkeit
  •  Frauen in technischen Studiengängen
  •  Karriereentwicklung / Weiterbildung
  •  Promotionsstipendien für Studentinnen
Die ppp-Dateien "Gleichstellung an der FH Münster" und "Gleichstellung und Familienfreundlichkeit an der FH Münster" stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Maßnahmenkatalog zur Gleichstellung an der FH Münster:

Kontakt

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Hilfe?
Zur Vereinbarung eines Termins, der auch in Steinfurt stattfinden kann, wenden Sie sich bitte an:

Dagmar Michgehl-Siestrup
0251 83-64958 (telefonische Sprechzeiten: Mo - Do, jeweils 09:00 - 12:00 Uhr)
gbafh-muensterde

 


Handlungsgrundlagen

Das Büro der zentralen Gleichstellungsbeauftragten arbeitet im Einklang mit dem Gesetzesauftrag zur Verwirklichung des Grundrechtes auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Die Hochschule wirkt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben selbstverständlich darauf hin, dieses Ziel zugunsten von Frauen an der FH Münster umzusetzen. Folgende Gesetze und Ordnungen bilden die Grundlage für die Gleichstellungsarbeit an unserer Hochschule:

Die Gleichstellungspläne der Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Service-Einrichtungen der FH Münster finden Sie im internen Bereich (Anmeldung erforderlich) des Dezernats Personal auf der Seite der Personalvertretung unter:

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