08. Juli 2022: Aktualisierung der Coronaregelungen
Zum 08.07. wurden die Coronaregeln aktualisiert.
20. Juni 2022: Aktualisierung der Coronaregelungen
Zum 20.06. wurden die Coronaregeln aktualisiert.
19. Mai 2022: Aktualisierung der Coronaregelungen
Zum 19.05. wurden die Coronaregeln aktualisiert.
14. April 2022: Aktualisierung der Coronaregelungen
Zum 14.04. wurden die Coronaregeln aktualisiert (mit Gültigkeit ab 19.04.).
03. April 2022: Aktualisierung der Coronaregelungen
Zum 03.04. wurden die Coronaregeln aktualisiert.
20. März 2022: Aktualisierung der Coronaregelungen
Zum 20.03. wurden die Coronaregeln aktualisiert.
07. März 2022: Aktualisierung der Coronaregelungen
Zum 07.03. wurden die Coronaregeln aktualisiert.
07. Februar 2022: Aktualisierung der Coronaregelungen
Zum 07.02. wurden die Coronaregeln aktualisiert.
19. Januar 2022: Aktualisierung der Coronaregelungen
Zum 19.01. wurden die Coronaregeln aktualisiert.
14. Januar 2022: Neue Coronaregelungen
21. Dezember 2021: Neue Coronaregelungen
07. Dezember 2021: Neue Coronaregelungen
25. November 2021: Neue Coronaregelungen
10. November 2021: Neue Coronaregelungen
27. Oktober 2021: Neue Coronaregelungen
20. September 2021: Neue Coronaregelungen
07./08.09.2021: Handlungshilfe für Prüfungen in Präsenz und neue Coronaregeln
26. August 2021: Neue Coronaregelungen
19. Juli 2021: Neue Coronaregelungen
01. Juli 2021: Neue Coronaregelungen
10. Juni 2021: Neue Coronaregelungen
06. Mai 2021: Neue Coronaregelungen
30. März 2021: Selbsttests für Studierende und Beschäftigte
An der FH Münster stehen Selbsttests für Studierende und Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Die Verteilung wird in folgender Reihenfolge organisiert:
- Beschäftigte und Studierende der ausnahmsweise zulässigen Präsenzveranstaltungen
- Personen mit vielen Kontakten im Dienst für 1 Test/Woche (z. B. Beschäftigte in Bibliotheken, Hausmeister etc.)
- alle Beschäftigen in Präsenz ebenfalls 1 Test/Woche (Verteilung und Bedarfsmeldung über die Abteilung AGU durch die Fachbereichsleitung bzw. ZSE-Leitungen)
Weiterhin gilt: Das mobile Arbeiten von Zuhause bleibt - wann immer es möglich ist - erste Priorität; kein Testverfahren ersetzt die Einhaltung aller einschlägigen Hygieneregeln wie Abstandhalten, Maskenpflicht, Lüften etc.
26. Februar 2021: Neue Coronaregelungen und Hinweise zu Präsenzprüfungen
25. Januar 2021: Neue Coronaregelungen
Auf Grund der aktuellen Entwicklung hat die FH Münster ihre Coronaregeln aktualisiert:
14. Januar 2021: Aktuelle Coronaregelungen und Regelungen zur Prüfungsphase im WiSe 20/21
14. Dezember: Aktualisierung der Coronaregeln
Auf Grund der aktuellen Entwicklung hat die FH Münster ihre Coronaregeln aktualisiert:
- Erneute Schließung der Gebäude (inkl. Bibliothek)
- Das Präsidium der FH Münster ermuntert ausdrücklich alle Beschäftigen der Hochschule, von Homeoffice umfassend Gebrauch zu machen.
01. Dezember: Aktualisierung der Coronaregeln
19. November: Aktualisierung der Coronaregeln
9. November: Aktualisierung der Coronaregeln
Dienstag 27. Oktober: Organisatorische Regelungen zum Betrieb
Mittwoch 23. September: Informationen zum Wintersemester 2020/21
Mittwoch 26. August: Aktualisierte Regelungen zum Betrieb
Donnerstag, 9. Juli: Organisatorische Regelungen zum Betrieb ab 20.07.2020
Mittwoch, 24. Juni: Anstehende Prüfungsphase/Allgemeinverfügung der Stadt Münster nach Neuinfektionen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf
Freitag, 19. Juni: Informationen für Prüfungsämter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Professorinnen und Professoren im Hinblick auf Präsenzklausuren
- Infos für Studierende zu Prüfungen (19.06.20) (pdf, 102.38 KB)
- Ablaufschema (Studierende) Prüfungen (19.06.20) (pdf, 600.71 KB)
- Infos Mitarbeitende zur Nutzung PC-Pools (19.06.20) (pdf, 1.71 MB)
- Infos Klausuraufsicht (19.06.20) (pdf, 100.97 KB)
- Infos Mitarbeitende Ablaufschema Klausuraufsicht und Prüfungen (19.06.20) (pdf, 600.71 KB)
Donnerstag, 28. Mai: Organisatorische Regelungen zu Prüfungen, zum Betrieb und zu Praxisveranstaltungen an der FH Münster ab 01.06.2020
Freitag, 15.5.: Organisatorische Regelungen zu Prüfungen an der FH Münster vom 13.05.2020
Das Präsidium hat organisatorische Regeln zu Prüfungen an unserer Hochschule bekanntgegeben:
Mittwoch, 29.4.: Weitere Regelungen ab 04.05.2020
Freitag, 24.04.2020: Corona-Lockerungen: Keine Praxisveranstaltungen vor dem 18.05./ PC-Pools jetzt auch von zuhause zugänglich
Nach wie vor ist davon auszugehen, dass das Sommersemester 2020 weitgehend als Online-Semester ablaufen wird. Curriculare Veranstaltungen, die zwingend als Präsenzveranstaltungen abzuhalten sind, weil sie auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen angewiesen sind (zum Beispiel Labore, Arbeitsräume, Werkstätten) und für den Studienabschluss oder zur Vermeidung erheblicher Verzögerungen des Studienverlaufs notwendig und zeitlich nicht aufzuschieben sind, können bereits im Mai wieder ermöglicht werden. Aufgrund der umfassenden Anforderungen von Bund und Land (individuelle Gefährdungsbeurteilung, noch festzulegende Rahmenbedingungen), geht das Präsidium davon aus, dass dies ab dem 18.05. möglich sein wird, sofern sich die Erlasslage nicht verändert.
Fachbereiche, die solche Veranstaltungen anbieten wollen, melden diese (Art der Veranstaltung, Raum, Termin/e, jeweilige Anfangs- und Endzeit, erwartete Teilnehmerzahl) bitte bis zum 03.05.2020 an: gebaeudemanagementfh-muensterde.
Die DVZ weist darauf hin, dass der Zugriff auf die Rechner der PC-Pools ab sofort über das Internet möglich ist.
Donnerstag, 16. April: Homeoffice-Regelungen und Veranstaltungsverbot zunächst bis 03.05. verlängert
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich auf Eckpunkte zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie verständigt: Einzelheiten des Beschlusses
Wir gehen davon aus, dass eine Konkretisierung des Beschlusses für NRW kurzfristig durch die Landesregierung verfügt wird und wir hiernach weitere Schlüsse für unsere Hochschule ziehen können.
Um Ihnen Planungssicherheit zu geben, möchten wir folgende Regelungen treffen:
- Die großzügigen Regelungen zur Ausdehnung von Homeoffice im Benehmen mit dem/ der jeweilige/n Vorgesetzten werden über den 19.04.2020 verlängert, vorerst bis zum 03.05.2020.
- Das Verbot zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen gilt ebenfalls über den 19.04.2020 hinaus, vorerst bis zum 03.05.2020. Eine Ausdehnung der Einschränkungen zur Durchführung von Veranstaltungen über dieses Datum hinaus ist wahrscheinlich. Die Regelungen zum Umfang dienstlicher Präsenz-Besprechungen und mündlichen Prüfungen (im Regelfall max. 5 Personen in einem Raum) bleiben bestehen.
Sobald konkretere Aussagen für die Hochschullandschaft allgemein und für uns im Besonderen möglich sind, werden wir hier weitere Informationen veröffentlichen.
Dienstag, 7. April: Ministerium verkündet: "Online-Semester" anstatt "Null-Semester" in NRW
- Pressemeldung des Ministeriums vom 7. April
- Pressemeldung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 3. April
- Kein "Null-Semester", dafür Online-Lehre: Präsidentin Prof. Dr. Ute von Lojewski bezieht Stellung
- E-Mail an Studierende vom 7. April (pdf, 369.12 KB)
- E-Mail an Beschäftigte vom 7. April (pdf, 369.58 KB)
Montag, 23. März: Krisenstab bewertet aktuelle Situation
Der Krisenstab würdigt das besonnene Handeln der meisten Hochschulmitglieder angesichts der aktuellen Krisensituation.
Die zuletzt von der Hochschulleitung mit Datum vom 18./19.03 beschlossenen Maßnahmen werden in der Hochschule umgesetzt, und es gebe nahezu keine Beschwerden oder bekannt gewordene Verstöße.
"Die Verfügungslage bleibt auch nach den Entscheidungen des Bundes und der Länder vom gestrigen Sonntag unverändert bestehen", betont Kanzler Guido Brebaum. Eine Verschärfung sei derzeit nicht nötig. Das Verbot, dass mehr als zwei Personen nicht zusammenkommen dürfen, gelte ausdrücklich für die Öffentlichkeit, nicht jedoch für interne Besprechungen.
Die von der FH Münster gesetzte Obergrenze von internen Terminen mit im Regelfall bis maximal fünf Personen bleibe bestehen. Dies beziehe sich auch auf mündliche Prüfungen, die weiterhin möglich bleiben, jedoch an der FH Münster dem strikten Prinzip der Freiwilligkeit auf beiden Seiten unterliegen. Überall wo möglich sollten digitale Formate Vorrang haben vor Präsenz-Meetings. Auch die Notversorgung mit Büchern der Bibliotheken werde aufrechterhalten.
Für alle Kontakte ist dringend auf die Abstandsregelungen zu achten; dies gilt besonders in den Laboren. Die Hochschulleitung weist noch einmal auf die großzügigen Regelungen zur Nutzung von Homeoffice an der FH Münster hin und empfiehlt allen Vorgesetzten, ihren Mitarbeiter*innen dies so weit wie möglich zugänglich zu machen.
Darüber hinaus liege der Schwerpunkt der Hochschulorganisation aktuell in der Bereitstellung von digitalen Lehrformaten in allen Fachbereichen. "Wir wollen so viel wie möglich an Stoff auf die digitale Ebene verlagern", betont Präsidentin Prof. Dr. Ute von Lojewski.
Donnerstag, 19. März: Präsidium appelliert an Solidarität: Wer helfen kann, soll helfen
Das Präsidium hat im aktuellen Newsticker alle Bediensteten zu einem engagierten Einsatz zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation aufgerufen. Dazu zählt auch eine gelebte Solidarität: "Das fängt an bei allen Organisationseinheiten, bei denen die Präsenzzeiten und die Arbeitsbelastung jetzt ungleich verteilt sind", so Präsidentin Prof. Dr. Ute von Lojewski. "Helfen Sie sich wechselseitig und teamübergreifend", ergänzt Kanzler Guido Brebaum.
Ausdrücklich fordert die Hochschulleitung alle Studierenden und Beschäftigten, die derzeit keine Aufgaben für die Hochschule erledigen können, auf, sich gesellschaftlich zu engagieren.
"So haben wir alle Studierenden angeschrieben und gebeten zu prüfen, ob sie sich etwa beim Kompetenzzentrum Humanitäre Hilfe melden, um Unterstützung anzubieten", so die Präsidentin. Viele Studierende haben bereits zugesagt.
Gerade Studierende und Bedienstete, die eine medizinische Vorbildung haben, werden dringend darum gebeten, ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Eine Meldung an den Krisenstab der Stadt Münster kann über das Kompetenzzentrum Humanitäre Hilfe der FH Münster durch Ausfüllen des Formulars unter fhms.eu/helfer-gesucht erfolgen.
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, über die Vorgesetzten Sonderurlaub nach § 25 Sonderurlaubsverordnung NRW zu beantragen, wenn sich Bedienstete hier engagieren.
Auch die Fachbereiche sollten prüfen, ob sie - etwa durch Bereitstellung von Equipment oder technischen Innovationen - zur Bewältigung der Krise beitragen können. Diese wenden sich bitte an den Kanzler Guido Brebaum (kanzlerfh-muensterde).
Donnerstag, 19. März: Verbot von Dienstreisen / Umtausch und Stornierung von Bahntickets
Das Präsidium hat beschlossen, ab sofort alle Dienstreisen im In- und Ausland zu verbieten. Beschäftigte, die eine Ausnahme machen wollen, benötigen eine Genehmigung durch die Präsidentin oder den Kanzler.
Geschäftsreisende, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise innerhalb Deutschlands verschieben möchten, machen von den Sonderkulanzregelungen der Deutschen Bahn Gebrauch. Informationen dazu finden Betroffene im internen Bereich des Finanzdezernats unter fhms.eu/db-dienstreise.
Mittwoch, 18. März: Notversorgung mit Literatur ab Donnerstag
Die Hochschulbibliotheken auf dem Leonardo-Campus und in Steinfurt stellen ab Donnerstag (19.3.) die Notversorgung mit dringend benötigter Literatur sicher. Per Webformular, das ab Donnerstag unter fhms.eu/buecherbestellen abrufbar ist, können Sie Bücher bestellen. Erfolgt das bis 18 Uhr, sind die Bücher am nächsten Tag zwischen 10:30 und 12 Uhr abholbereit: in Steinfurt nur Bücher aus Steinfurt, auf dem Leonardo-Campus alle Bücher aus den Bibliotheken Hüfferstiftung, FHZ und Leonardo-Campus.
Sollten Sie nur einzelne Kapitel aus Büchern benötigen oder einzelne Aufsätze aus Printzeitschriften, dann benutzen Sie bitte ab Donnerstag dieses Formular. Die eingescannten Seiten werden an Ihre FH-Mailadresse geschickt.
Bitte beachten Sie, dass alle Bücher - egal, wo sie ausgeliehen wurden - nur am Rückgabeautomat im FHZ zurückgegeben werden können. Grund dafür: Nur hier findet die automatische Sortierung nach den Bereichsbibliotheken statt. Der Rückgabeautomat ist von außen zugänglich und somit rund um die Uhr jeden Tag erreichbar. Bitte beachten Sie zum Notbetrieb der Hochschulbibliothek auch das FAQ unter fhms.eu/notbetrieb-bib.
Dienstag, 17. März: Wichtig! Neue Entscheidungen für Studierende und Beschäftigte der Hochschule
Das Land NRW sowie die Stadt Münster haben vom 14. bis zum 16.03. mehrere neue Verfügungen erlassen, auf die sich die Hochschule nun einstellt:
Informationen für Studierende und Beschäftigte
- Grundsätzlich sollten Sie bei allen Kontakten mit Menschen einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern halten.
- Alle Gebäude der Hochschule werden ab Donnerstagmorgen, dem 19.03., grundsätzlich geschlossen sein. Alle Beschäftigten können mit ihren Transpondern die Gebäude betreten bzw. schließen sich zur Klärung erforderlichenfalls mit den Gebäudebeauftragten kurz. Studierende, die die Hochschule betreten müssen - um letzte Laborversuche für ihre Abschlussarbeiten oder mündliche Prüfungen zu absolvieren - sprechen sich bitte mit ihren Ansprechpartner*innen an der Hochschule ab, sodass ihnen Einlass gewährt wird. Bitte beachten Sie die Sicherheitsregelungen: Es dürfen maximal fünf Personen in einem Raum sein und nur dann, wenn mindestens zwei Meter Abstand zwischen ihnen möglich ist! Ist der Raum groß genug, sind auch zehn Personen möglich, dies ist aber die Ausnahme. Wegen der Schließung der Hochschulgebäude sind auch experimentelle oder handwerkliche Arbeiten im Labor im Rahmen einer Projektarbeit für Studierende bis auf Weiteres nicht möglich.
- Für die Hochschulbibliothek gelten ab Donnerstag, dem 19.03., bis auf Weiteres Sonderregelungen. Diese sind noch von der Stadt Münster zu genehmigen (Notiz 18.3: Genehmigung inzwischen erteilt; für Steinfurt momentan bereits gegeben). Primär soll der Medienabruf digital erfolgen; viele Zeitschriften und Monographien sind online verfügbar. Nicht online bereitgestellte Medien können online bestellt werden und in einem täglichen Zeitfenster (voraussichtlich zwei Stunden/Tag) abgeholt werden:
- in Münster: in der Bibliothek auf dem Leonardo-Campus
- in Steinfurt: in der dortigen Bereichsbibliothek.
- Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Hochschulbibliothek über die detaillierten Regelungen, die voraussichtlich spätestens morgen dort bekannt gemacht werden.
- Besprechungen finden ab sofort nur noch mit maximal fünf Personen statt und nur dann, wenn mindestens zwei Meter Abstand zwischen den Teilnehmer*innen möglich ist. Ist der Raum groß genug, sind auch Besprechungen mit zehn Personen möglich; dies ist aber die Ausnahme. Diese Regelung gilt auch für die Arbeit in den Laboren sowie für Berufungs- und Auswahlgespräche.
- Während die FH Münster bereits am vergangenen Samstag entschieden hat, den Prüfungsbetrieb weitgehend einzustellen, hat das Land NRW dies gestern zentral für alle Hochschulen so entschieden. Ausnahmen sind aber möglich: Soweit Online-Prüfungen nicht möglich sind, können an der FH Münster mündliche Prüfungen oder Kolloquien mit Teilnehmern von bis zu fünf Personen dann stattfinden, wenn alle Beteiligten dem zustimmen (striktes Prinzip der Freiwilligkeit).
- Bis zum 19.04. fallen nicht nur alle Präsenzveranstaltungen in der Lehre und in der Weiterbildung aus, sondern auch alle übrigen Events (z.B. Symposien, Kongresse, Vorträge etc.). Für den Zeitraum hiernach kann momentan keine verlässliche Aussage getroffen werden. Insbesondere für Veranstaltungen mit hohem Vorbereitungsaufwand empfiehlt sich eine Verschiebung auf Spätsommer/Herbst. Bitte beachten Sie dazu auch die Liste mit den abgesagten Veranstaltungen.
- In der Lehre werden in den nächsten Wochen diverse Online-Angebote in den Fachbereichen zur Verfügung gestellt.
- Allen Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten ist es für einen Zeitraum von 14 Tagen verboten, unsere Hochschule zu betreten. Dieses Betretungsverbot gilt gemäß dem Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 15.03.2020.
Informationen für Beschäftigte
- Die Führungskräfte sind aufgerufen, mit den Regelungen zum Homeoffice großzügig umzugehen. Primär soll den Anträgen von Personen, die zu Risikogruppen gehören (Vorerkrankungen, Familienangehörige erkrankt, …) oder die für die Kinderbetreuung keine Alternativlösung haben, stattgegeben werden.
- Im Ermessen der Vorgesetzten kann der Umfang des Homeoffice ausgeweitet werden. Die ausreichende Präsenz von Beschäftigten der Zentralen Serviceeinrichtungen ist sicherzustellen. Modelle von alternierender Präsenz von Beschäftigten (z. T. präsent, z. T. zu Hause; immer im Wechsel mit anderen Kolleg*innen, die ähnliche Aufgaben haben) werden von der Hochschulleitung empfohlen.
- Alternativ können selbstverständlich Überstunden oder (Rest-)Urlaub in Anspruch genommen werden. Der Abbau von Überstunden kann auch seitens der Vorgesetzen angeordnet werden. Die erweiterten Regelungen zum Homeoffice gelten zunächst bis zum 19.04. Weitere Informationen zum Umgang mit Homeoffice an der FH Münster finden Sie unter fhms.eu/faq-coronavirus.
Samstag, 14. März: Prüfungsbetrieb an der FH Münster ist ab dem 16. März eingestellt
Aufgrund einer neuen Weisungslage des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat sich das Präsidium der FH Münster nach reiflicher Überlegung heute Mittag entschieden, dass auch der Prüfungsbetrieb an unserer Hochschule ab dem 16.03.2020 eingestellt wird. Dies betrifft auch die Klausureinsichten. Wegen der deutlich verschärften Weisungslage des Landes NRW von heute sehen wir uns verpflichtet, im Zweifelsfall für den Schutz der Gesundheit von Studierenden, Bediensteten sowie Personen in deren Umfeld zu entscheiden.
Ausnahmen sind aber möglich: Soweit Online-Prüfungen nicht möglich sind, können an der FH Münster mündliche Prüfungen oder Kolloquien mit Teilnehmern von bis zu fünf Personen dann stattfinden, wenn alle Beteiligten dem zustimmen (striktes Prinzip der Freiwilligkeit).
Es entstehen eine Vielzahl von Fragen: Können Klausuren nachgeholt werden? Werden alle Klausuren im nächsten Semester ebenso angeboten? Diese Fragen gilt es jetzt zu klären. Dabei ist dem Präsidium wichtig, dass den Studierenden so wenig Nachteile wie möglich entstehen. Wir werden informieren, sobald Details feststehen.
Freitag, 13. März: UPDATE: MKW NRW verschiebt Beginn der Vorlesungszeit
Das NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat mit Erlass von heute den Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 auf den 20. April verschoben. Diese Regelung gilt an der FH Münster für den Präsenz-Lehrbetrieb. Lehrveranstaltungen (auch Weiterbildungen und Fortbildungen), Laborpraktika und Exkursionen sind für den Zeitraum ab Montag, 16. März bis vorerst zum 19. April eingestellt. Stattdessen werden Lehrinhalte, soweit wie möglich, in digitaler Form angeboten. Alle Prüfungstermine sollen hingegen unverändert stattfinden. Die Hochschulbibliotheken und PC-Pools bleiben vorerst geöffnet, ebenso unsere Zentralen Serviceeinrichtungen. Auch das Studierendenwerk wird seine Einrichtungen bis auf Weiteres geöffnet halten. Weitere Informationen zur Online-Lehre und zu Homeoffice-Regelungen finden sich unter fhms.eu/faq-coronavirus.
Übersicht der bisherigen Regelungen zum Betrieb
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden von der Hochschulleitung Regelungen zum Betrieb an der FH Münster erlassen. Hier finden Sie eine Übersicht der nicht mehr gültigen Regelungen: