Auslauf der Test- und Quarantäneverordnung sowie der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Die Test- und Quarantäneverordnung des Landes sowie die Corona-Arbeitsschutzverordnung sind zum 1. bzw. 2. Februar 2023 ausgelaufen. Ab dem 1. Februar 2023 wurde damit auch in NRW die Isolationspflicht aufgehoben. Seit dem 2. Februar wird kein betriebliches Hygienekonzept mehr vorgeschrieben.
Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt allen positiv getesteten Personen dringend, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Zudem wird weiterhin empfohlen, die AHA+L-Formel (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften) einzuhalten.
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Bitte beachten Sie, dass es nur um Fragen zum Coronavirus im Umgang an unserer Hochschule gehen kann. Bei allgemeinen Fragen zu COVID-19 wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt Ihres Wohnortes (https://tools.rki.de/plztool/). Das Robert Koch-Institut hat unter rki.de/covid-19 eine Seite mit weiterführenden Informationen eingerichtet.