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Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthaltsort" in Deutschland zum genannten Stichtag. Einen "gewöhnlichen Aufenthaltsort" in Deutschland haben Sie zum Beispiel, wenn Sie für ein Semester hier eingeschrieben sind.

Die Internetseite www.einmalzahlung200.de ist nun online gegangen. Dort können Sie alle aktuell verfügbaren Informationen sowie FAQs finden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert hier über die Einmalzahlung. Außerdem werden Informationen von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Eine Hotline für individuelle Fragen wurde eingerichtet. Dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr können Sie sich an folgende Nummer wenden: 0800 2623 003.

Bitte bedenken Sie, dass nicht alle Studierenden anspruchsberechtigt sind. Ob Sie einen Anspruch auf die Einmalzahlung haben, können Sie auf www.einmalzahlung200.de nachlesen.

Einige Schritte können Sie bereits vorab erledigen, um die Antragstellung zu beschleunigen:

Für die Anmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto, das Sie bereits anlegen können. Um Ihre Identität nachzuweisen, benötigen Sie zusätzlich

  • Ihren Online-Ausweis. Zum Online-Ausweisen können Sie Ihren Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel, Ihre EU-Identität oder Ihre Unionsbürgerkarte nutzen. 

    Oder
  • Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat
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