Einfach mal machen: Gründerstipendium NRW fördert Start-ups

Geld fürs Start-up bekommen – das könnte mit dem Gründerstipendium NRW klappen. Gründungscoach Sandra Fuchs ist Ansprechpartnerin für das Programm und angehende Existenzgründer an der FH Münster.

„Die Hürde, um ein Gründerstipendium NRW zu erhalten, ist recht niedrig“, sagt Fuchs. So ist von jeder Person, die sich bewerben will, ein Ideenpapier zu erstellen – mit Angaben zu den Gründenden, der Geschäftsidee, dem Produkt und der Branche. Maximal sieben Seiten darf das lang sein. Auch die weiteren Voraussetzungen sind niederschwellig: Erforderlich ist ein Mindestalter von 18 Jahren, ein Wohnsitz in NRW und das Umsetzen der Geschäftsidee in ebenfalls diesem Bundesland. Außerdem darf man maximal zehn Stunden pro Wochen nebenberuflich arbeiten, damit sich die Gründer hauptberuflich auf ihre Geschäftsidee konzentrieren können. Bewerbungen sind jederzeit ganzjährig möglich.

Anschließend entscheidet eine Jury, ob gefördert wird oder nicht. „Dafür ausschlaggebend ist nicht nur das Ideenpapier, sondern auch eine persönliche Kurzpräsentation der Gründerinnen und Gründer“, erklärt Fuchs. Im Falle einer Zusage erhalten sie 1.000 Euro pro Monat und Person über eine Laufzeit von maximal einem Jahr sowie die Begleitung durch ein Coaching.  .

Gründungsinteressierte, die sich bewerben möchten, finden unter www.gruenderstipendium.nrw ausführliche Informationen sowie direkt bei Sandra Fuchs, deren Kontaktdaten unter www.fhms.eu/gruenden abrufbar sind.

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