Neues Hochschulgesetz: Meilenstein erreicht

Wer an unserer Hochschule promovieren will, merkt schnell: Ohne Universitäten geht das nicht – und ist nicht immer einfach. Seit Jahren suchen wir nach Alternativen – nun hat das Land NRW einen wichtigen Schritt getan.

Denn der NRW-Landtag hat am Donnerstag (11. Juli) ein neues Hochschulgesetz beschlossen. Dieses sieht vor, das bestehende Graduierteninstitut für angewandte Forschung in ein Promotionskolleg zu überführen. Nach positiver Begutachtung durch den Wissenschaftsrat soll diesem dann das Promotionsrecht verliehen werden. Damit wären Promotionen an einem von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften getragenen Promotionskolleg möglich – und zwar ohne zwingende institutionelle Beteiligung der Universitäten.

„Für uns ist damit ein Meilenstein erreicht“, sagt Prof. Dr. Ute von Lojewski, Präsidentin unserer Hochschule. „Denn endlich wird die wachsende Bedeutung der FHs/HAWs im Forschungsgeschehen angemessen berücksichtigt. Forschungsstarke Kolleginnen und Kollegen können sich im Promotionskolleg ‚akkreditieren‘ und haben dann die Möglichkeit, auch als Erstbetreuer ohne universitäre ‚Aufsicht‘ zu agieren.“ 

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