Wo kein Kläger, da kein Richter

Albert Prange, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Münster, hat mit Oecotrophologie-Studierenden unserer Hochschule über Tierschutzrecht und Ethik diskutiert.

Es war ein Urteil, das bundesweit Aufsehen erregte. Das Töten von männlichen Küken bleibt so lange mit dem Tierschutzrecht vereinbar, bis vertretbare Alternativen gefunden werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2019. Damit bestätigte es Entscheidungen, die das Oberverwaltungsgericht NRW und das Verwaltungsgericht Münster zuvor so getroffen hatten.

„Ein derartiges Urteil stammt auch aus unserer Kammer“, erklärte Albert Prange, Vorsitzender Richter der 11. Kammer am Verwaltungsgericht. Dr. Petra Michel-Fabian von der FH Münster hatte ihn zu einem Gastvortrag in ihre Vorlesung Ethik in der Oecotrophologie eingeladen, um neben der tierethischen Perspektive auch die juristische Dimension einzubringen. Anhand des Küken-Urteils und anderen Beispielfällen erläuterte der Jurist die rechtlichen Grundlagen auf nationaler und europäischer Ebene.

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