Gründung eines Promotionskollegs NRW rückt näher

Seit Jahren kämpfen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften für ein Promotionsrecht. Mit der Gründung eines gemeinsamen NRW-weiten Promotionskollegs wird dazu aktuell der nächste Schritt getan. Auch unsere Hochschule hat nun der entsprechenden Gründungsvereinbarung zugestimmt.

Wer an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) promovieren will, benötigt dafür zwingend eine Betreuerin oder einen Betreuer einer Universität. Die 21 Fachhochschulen/HAWs in NRW wollen das ändern. Sie planen ein Promotionskolleg, das es forschungsintensiven Professorinnen und Professoren an den NRW-HAWs ermöglicht, selbstständig und ohne universitären Partner ihre leistungsstarken Studierenden zur Promotion zu führen.

Grundlage dieses Vorhabens ist das neue Hochschulgesetz NRW, das ein „Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ vorsieht. Nach erfolgreicher Evaluation dieses Kollegs kann ihm das Ministerium das Promotionsrecht verleihen. Ein wichtiger Schritt zur Gründung: Alle NRW-Hochschulen und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) müssen der Errichtung zustimmen. Dies ist an der FH Münster jetzt erfolgt: Hochschulrat und Senat haben in ihren Sitzungen dazu grünes Licht gegeben.

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