Hannah Horstmann darf Studiengänge begutachten

Die Studentin am Fachbereich Sozialwesen wird Mitglied im deutschlandweiten studentischen Akkreditierungspool.

Die Voraussetzung, als Gutachterin in der bundesweit legitimierten Interessenvertretung tätig zu werden, ist eine Schulung – die hat die 19-Jährige jetzt absolviert. Die gastgebenden Hochschulen wechseln regelmäßig. In diesem Jahr hatte das Wandelwerk als Zentrum für Qualitätsentwicklung der FH Münster zum Online-Seminar eingeladen.

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