Promotionsrecht: „Meilenstein in der Geschichte der Hochschulen für angewandte Wissenschaften“

FH-Professor*innen ist es ab sofort möglich, eigenständig Promotionen zu betreuen. Bisher benötigten Anwärter*innen dafür zwingend Betreuer*innen einer Universität und erlangten von ihr den Titel im sogenannten kooperativen Verfahren. „Nun kann das Promotionskolleg NRW den Doktor*innengrad verleihen“, begrüßt FH-Präsident Prof. Dr. Frank Dellmann die Entscheidung, die der wissenschaftlichen Einrichtung am 17. November in Essen feierlich von Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, verkündet wurde.

Voraussetzung für die eigenständige Promotion ist die Mitgliedschaft der Professor*innen im Promotionskolleg NRW. „Wir engagieren uns seit der Gründung 2020 im Kolleg. Derzeit sind 20 Kolleg*innen der FH Münster Mitglieder des Promotionskollegs NRW“, sagt Dellmann. „Dies ist ein Meilenstein in der Geschichte der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und wir sehen uns dementsprechend darin bestätigt, unsere Promotionsaktivitäten weiter auszubauen." Als HAW versteht sich die FH Münster als Innovationsmotor mit großer Verantwortung für die Gesellschaft. Mit anwendungsorientierter Forschung Lösungen für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen anzubieten, habe seit Jahren einen hohen Stellenwertan unserer Hochschule.

Mit der neuen Variante gebe es nun insgesamt drei Wege der Promotion. Bisher bereits möglich war die Betreuung durch habilitierte Professor*innen. Eine weitere Option ist für die Hochschule schon lange sehr bedeutsam: „Wir führen sehr erfolgreich kooperative Promotionen durch, seit 2008 haben wir 171 Absolvent*innen. Derzeit arbeiten 136 Doktorand*innen an ihren Dissertationen“, sagt Prof. Dr. Stephan Barth, FH-Vizepräsident für Forschung, Weiterbildung und Personalentwicklung. „Damit ist die FH Münster Spitzenreiterin in der Zahl der kooperativen Promotionen in NRW.“

Als erste HAW bundesweit hatte unsere Hochschule dafür 2008 mit einem FH-eigenen Promotionskolleg begonnen. Selbstverständlich werde die Hochschule diesen Weg – zusätzlich zu den neuen Möglichkeiten mit dem Promotionskolleg NRW – auch jetzt weiterführen. „Wir pflegen gute Partnerschaften mit Universitäten im In- und Ausland weltweit, mit denen wir kooperative Promotionen durchführen. Diese Verbindungen bleiben natürlich bestehen“, so Barth.

Zum Thema: Als hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in NRW wird das Promotionskolleg NRW künftig eigenständige Promotionsverfahren durchführen und Doktor*innengrade vergeben können, heißt es in einer Pressemitteilung des Kollegs vom 16. November. Anders als in anderen Bundesländern gebe es damit eine zentrale qualitätssichernde Instanz und ein alle HAW umfassendes Qualifizierungsangebot für Promovierende.

Das Promotionskolleg NRW wurde im Dezember 2020 gegründet und wird von 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen getragen – auch die FH Münster gehört dem Kolleg an. Der Wissenschaftsrat hatte der nordrhein-westfälischen Landesregierung empfohlen, dem Promotionskolleg NRW das Promotionsrecht zu verleihen. Die erfolgte nun unbefristet, nach acht bis zehn Jahren ist eine wissenschaftliche Begutachtung vorgesehen.

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