200 Euro für Studierende: Energiepreispauschale in Kürze online beantragbar
Mit einer einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung - auch Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler haben einen Anspruch auf die Einmalzahlung von 200 Euro, die in Kürze online beantragt werden kann.
Die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten bereiten vielen Studierenden Sorgen. Eine Einmalzahlung soll helfen und kann in Kürze online beantragt werden. (Foto: FH Münster/Michelle Liedtke)
Einige Schritte hierfür können bereits jetzt erledigt werden, um die Antragstellung zu beschleunigen. Auf einer Website wurden alle wichtigen Informationen ebenso wie FAQs bereitgestellt.
Hintergrund: Die einmalige 200 Euro Energiepauschale hatte die Bundesregierung kurz vor Weihnachten für Menschen in Ausbildung wegen der hohen Energiepreise beschlossen. Anspruch haben Studierende, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.