Berufsausbildung und Inklusion: IBL unterzeichnet Kooperationsvereinbarung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), das Institut für Erziehungswissenschaften der WWU Münster und Prof. Dr. Ursula Bylinski von der FH Münster entwickeln gemeinsam Konzepte, um Ausbilder für das Thema Inklusion zu qualifizieren.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert für Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte, wie sie nichtbehinderte Menschen haben. Zum Spektrum der in der Konvention verankerten Menschenrechte gehören das Recht auf Bildung sowie das Recht auf Arbeit und Beschäftigung. Für die Berufsbildung leitet sich daraus die Verpflichtung ab, Bedingungen dafür zu schaffen, dass Integration im Berufsbildungssystem gelingt – um damit die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe herzustellen.

Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung sehen deshalb vor, dass Menschen mit Behinderung in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Konkret heißt dies, dass sie im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen zum Beispiel bei der Dauer der Prüfungszeiten, der Zulassung von Hilfsmitteln oder der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter besonders berücksichtigt werden.

Wie aber können Ausbildungseinrichtungen diese Rahmenbedingungen konkret umsetzen? Werden die Curricula und Prüfungsregelungen der staatlich anerkannten Ausbildungsordnungen den UN-Ansprüchen gerecht? Reichen die gesetzlichen Grundlagen als Umsetzung aus, und welche Unterstützung könnte darüber hinaus geleistet werden, um Ausbilder für diese Aufgabe zu qualifizieren? Um diese Fragen geht es in der Kooperation von BIBB, WWU und FH Münster.

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