Expertise der Rechtsmedizin in Fällen von Kindeswohlgefährdung nutzen

Für Weiterbildung an FH Münster sind noch Anmeldungen möglich


Münster (11. Februar 2016). Ist das Kindeswohl gefährdet, stehen Fachkräfte des Jugendamtes unter einem enormen Druck. Sie müssen schnell entscheiden – unter anderem, ob Beweismaterial für nachfolgende familiengerichtliche oder strafrechtliche Verfahren gesichert werden muss. Dies bedeutet, Verletzungen der Kinder von Rechtsmedizinern diagnostizieren und gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen. „Von dieser Möglichkeit aber machen nicht alle Gebrauch“, erklärt Mike Lenkenhoff vom Referat Weiterbildung am Fachbereich Sozialwesen der FH Münster. Deshalb bietet das Referat in Kooperation mit dem LWL-Jugendamt die Weiterbildung „Jenseits von Fernsehkrimis – der Beitrag der Rechtsmedizin in Fällen von Kindeswohlgefährdung“ an. Die dreistündige Veranstaltung in der Rechtsmedizin Münster vermittelt Fachkräften der Jugendhilfe anhand von Praxisbeispielen, wie speziell ausgebildete Ärzte der rechtsmedizinischen Institute kurzfristig eine kindgerechte Diagnostik durchführen, Spuren und Beweismaterial sichern sowie eine gerichtsverwertbare Dokumentation der Verletzungen anfertigen.

Referenten sind Prof. Dr. Heidi Pfeiffer, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin, und Udo Hartmann vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster, Fachdienst Kinderschutz. Für die Weiterbildung am 16. März laufen die Anmeldungen bereits, einige Plätze sind noch frei. Alle Informationen stehen unter www.fh-muenster.de/weiterbildung-sozialwesen.


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