Opferschutz mit psychosozialer Prozessbegleitung

FH Münster zertifiziert die ersten Fachkräfte


Münster (20. Juli 2017). Erstmalig verlieh das Referat Weiterbildung am Fachbereich Sozialwesen der FH Münster das Zertifikat für „Psychosoziale Prozessbegleiter“ an 18 Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Diese Weiterbildung mit acht Modulen hatte das Referat entwickelt, weil seit diesem Jahr im Strafverfahrensrecht ein Passus für besonders belastete Opfer verankert wurde: Den Opfern bestimmter schwerer Straftaten soll im Strafverfahren ein Unterstützungsdienst zur Seite gestellt werden. Insbesondere im Stadium des Ermittlungs- und Strafverfahrens könne die psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch genommen werden, in besonderen Fällen besteht sogar ein Anspruch auf die sogenannte Beiordnung einer entsprechenden Begleitung.

„Die Weiterbildung ist vom Justizministerium NRW anerkannt. Insgesamt qualifizieren wir aktuell rund 90 Fachkräfte, darunter Mitarbeiter des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz und eine Beraterin aus Münster, die sich auf die Begleitung hörgeschädigter Menschen spezialisiert hat“, erklärt Ramona Geßler vom Referat Weiterbildung.

Im November sollen erste Erkenntnisse zur praktischen Umsetzung in dem neuen Handlungsfeld auf dem Fachtag „Psychosoziale Prozessbegleitung“ präsentiert werden, alle Informationen gibt es unter www.fh-muenster.de/weiterbildung-sozialwesen.


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