Patienten in der letzten Lebensphase beraten

Weiterbildung zur Gesprächsbegleitung: Anmeldung am Fachbereich Gesundheit der FH Münster ab sofort möglich


Münster (30. Juli 2020). Die letzte Lebensphase in Würde verbringen, das möchte wohl jeder. Aber oft leiden die Betroffenen unter großen körperlichen Beschwerden, haben psychische oder soziale Probleme. Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche für die Pflege und Behandlung in der letzten Lebensweise zu reflektieren, dazu befähigt eine Weiterbildung zur Gesprächsbegleitung am Fachbereich Gesundheit der FH Münster. Das Ziel ist eine dokumentierte gesundheitliche Versorgungsplanung, in die Angehörige, rechtliche Vertreter und Hausarzt – wenn der Patient dies möchte – einbezogen werden. Bei der Nichteinwilligungsfähigkeit von Betroffenen kommt sie zum Tragen: Die Behandlung läuft nach ihrem Willen, die Autonomie und Sicherheit wird geschützt.

Seyma Ocak ist eine der Absolventinnen, die beim letzten Kurs „Advance Care Planning“, kurz ACP, dabei war. Die Altenpflegerin hat hier ihre Kompetenzen erweitert, um Patienten zu begleiten und zu beraten, heißt: in einem Gesprächsprozess ihre Anliegen, Wünsche und Grenzen für die letzte Lebensphase zu erkunden. Und sie lernte, diese Wünsche so zu dokumentieren, dass Rettungshelfer, Pflegende und Ärzte wissen, was bei vorübergehender oder dauerhafter Nichteinwilligungsfähigkeit der Patienten, in Notfällen oder plötzlichen Krisen zu tun ist. „Wichtig war mir, weiterhin den Kontakt zu den anderen aus dem Kurs zu halten – wir tauschen uns nach wie vor untereinander aus“, erzählt die 25-Jährige, die als Altenpflegerin im Vincenzhaus in Oberhausen arbeitet und hier das Konzept umsetzen wird.

Dozent der Weiterbildung ist Dr. med. Christoph Gerhard. Der Palliativmediziner, Medizinethiker und Neurologe ist Chefarzt der Abteilung für Palliativmedizin am Katholischen Klinikum Oberhausen, zertifizierter Gesprächsbegleiter und Trainer für ACP. In 48 Stunden mit drei Theoriemodulen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Konzept von ACP und die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen, erwerben Kompetenzen in Gesprächsführung, Netzwerkbildung, Entscheidungsfindung und die Moderation von Fallbesprechungen – praxisnahe Übungen und Feedbackrunden im Kurs gehören dazu. Den Abschluss bildet das Praxismodul mit zwölf Stunden in einer Pflegeeinrichtung.

Die berufsbegleitende Weiterbildung startet im Oktober mit dem ersten Modul. Die Anmeldungen laufen bereits und sind noch bis zum 14. August möglich unter www.fh-muenster.de/gesundheit/weiterbildung. Welche coronabedingten Hygienebestimmungen und Regeln es beim Seminar geben wird, hängt von der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Situation ab, Infos dazu gibt es ebenfalls auf der Website.

Zum Thema:
ACP ist ein Konzept der Versorgungsplanung und soll unnötigen Krankenhauseinweisungen, falschen oder Fehlinformationen im konkreten Handlungs- oder Notfall, in Krisen entgegenwirken – und so erreichen, dass die Betroffenen immer so behandelt werden, wie es ihrem Willen entspricht. Seit 2017 ist im Hospiz- und Palliativgesetz festgelegt, dass die Einrichtungen ACP verankern können und gesetzliche Krankenkassen diese Leistungen finanzieren müssen. Die ACP- Weiterbildung entspricht den Anforderungen §132g SGB V, der die Kriterien für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase festlegt.


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