Aktuelle Stellenausschreibungen





 Die Einstellungsvoraussetzungen

für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nach § 36 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)

(1) Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium;
  2. pädagogische Eignung, die durch eine entsprechende Vorbildung nachgewiesen oder ausnahmsweise im Berufungsverfahren festgestellt wird; § 123 Abs. 3 des Landesbeamtengesetz bleibt unberührt;
  3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird;
  4. für Professorinnen und Professoren an Universitäten darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die ausschließlich und umfassend im Berufungsverfahren bewertet werden; diese Leistungen werden im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland erbracht; Halbsatz 2 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt;
  5. für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen darüber hinaus besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, die während einer fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, auf einem Gebiet erbracht wurden, das ihren Fächern entspricht; soweit es in besonderen Ausnahmefällen der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, können an die Stelle dieser Voraussetzungen zusätzliche wissenschaftliche Leistungen gemäß Nummer 4 treten;*
  6. für Professorinnen und Professoren mit ärztlichen oder zahnärztlichen Aufgaben darüber hinaus die Anerkennung als Gebietsärztin oder Gebietsarzt oder Gebietszahnärztin oder Gebietszahnarzt, soweit für das betreffende Fachgebiet nach den gesetzlichen Vorschriften eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist; Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sollen die Vorbildungen nach Halbsatz 1 nachweisen.

(2) In künstlerischen Fächern kann abweichend von Absatz 1 Nr. 3 bis 5 als Professorin oder Professor eingestellt werden, wer eine besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und zusätzliche künstlerische Leistungen nachweist. Der Nachweis der zusätzlichen künstlerischen Leistungen wird in der Regel durch besondere Leistungen während einer fünfjährigen künstlerischen Tätigkeit erbracht, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

(3) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 5 auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis nachweist.

(4) Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die am 1. April 2000 bereits Professorinnen oder Professoren an Fachhochschulen des Landes sind, gelten die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 3 und Nr. 5 Halbsatz 1 als erfüllt.

*
Erläuterung der FH Münster:

Berufspraktische Tätigkeit außerhalb der Hochschule: Es müssen mindestens fünf Jahre Berufspraxis (davon mindestens drei Jahre außerhalb der Hochschule) nachgewiesen werden.

Beide Tätigkeiten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hochschule, müssen mit mindestens 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit absolviert worden sein. Bei Nebenberuflichkeit wird die Zeit auf 50% aufaddiert. Diese Berufstätigkeit muss einschlägig sein, d.h. sollte dem Berufsfeld der angestrebten Professur entsprechen.

Ein Referendariat wird nicht angerechnet.

Zusätzlich sollte die besondere Fachliche Leistung (im Rahmen der Berufstätigkeit) durch Zeugnisse oder vergleichbare Unterlagen nachgewiesen werden.



 Die Bewerbungsunterlagen

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • Überblick über die bisherige Lehr- und Forschungserfahrung
  • akademische Zeugnisse und Urkunden
  • Arbeitszeugnisse

Gerne können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an den Präsidenten, Prof. Dr. rer. pol. Frank Dellmann, richten.



 Das Vergütungssystem

Berufungen auf eine Professur erfolgen bundesweit in der W-Besoldung. An der FH Münster erfolgen die Berufungen ausschließlich in der Besoldungsstufe W2. Das Grundgehalt W2 beträgt seit dem Jahr 2021 6.307,71 € brutto monatlich.

Zum Grundgehalt treten die jeweiligen Familienzuschläge hinzu (abhängig vom Familienstand und Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder z. B. verheiratet, 1 Kind: 277,84 €). Die Bezüge werden monatlich im Voraus über das Landesamt für Besoldung und Versorgung gezahlt.

Die Gewährung der Berufungszulagen sowie der besonderen Leistungszulagen ist in einer Ordnung der FH Münster festgelegt. Aus Mitteln privater Dritter (Drittmittelprojekte) können jederzeit im Einvernehmen mit dem Drittmittelgeber Forschungs- und Lehrzulagen gewährt werden.



 Die Vorteile

An der FH Münster bieten wir Ihnen:

  • den Freiraum für die fachliche Auseinandersetzung mit innovativen Themen in der Lehre und Forschung
  • exzellenten Forschungs- und Arbeitsbedingungen in einem engagierten Team
  • spannende Aufgaben und Herausforderungen mit zeitlicher Flexibilität
  • familienfreundliche Rahmenbedingungen
  • die Chance, Forschungs- und Drittmittelprojekte an einer der forschungsstärksten Fachhochschulen zu akquirieren
  • Gestaltungsmöglichkeiten in der akademischen Selbstverwaltung
  • attraktive Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung

    … und vieles mehr!



 Die Initiativbewerbung

Spielen Sie schon einmal mit diesen Gedanken:

Freiheit in Forschung und Lehre, vielfältiges Aufgabenspektrum, hoher Grad an Selbstbestimmung, individuelle Schwerpunktsetzung, flexible Arbeitszeiten, Sicherheit des Arbeitsplatzes, gute Einstellungschancen. Bewerben Sie sich bei uns!

Sie haben keine für Sie passende Stellenausschreibung auf unserer Internetseite gefunden?

… dann schauen Sie bitte unter aktuelle Stellenausschreibungen unter dem Link „Die Initiativbewerbung“!


Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.