Die Erstattung der Reisekosten bei Vorstellungsreisen orientiert sich an den Regelungen des Landesreisekostengesetzes NRW (LRKG NRW) und der Auslandskostenerstattungsverordnung (AKEVO). Bei der Wahl des Beförderungsmittels haben Sie neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Ausgangs-und Endpunkt für die Berechnung der Erstattung von Reisekosten ist Ihr Wohnort. Bitte beachten Sie, dass die Reisekosten erst nach dem Vorstellungstermin von Ihnen beantragt und von uns erstattet werden können.

Anreise mit dem privaten Kraftfahrzeug

Bei der Anreise mit dem privaten Kraftfahrzeug kann eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent (befristet bis zum 31.12.2024 35 Cent) pro Kilometer, für zweirädrige Kfz und Fahrräder von 20 Cent (befristet bis zum 31.12.2024 23 Cent) pro Kilometer gewährt werden.

Anreise mit Bus oder Bahn

Fahrkosten mit Bus oder Bahn können im notwendigen Umfang erstattet werden. Vorhandene Zeit- oder Netzkarten bzw. Firmentickets sind zu verwenden. Dies gilt entsprechend für privat angeschaffte BahnCards der jeweiligen Wagenklasse. Bei Buchung von Fahrkarten sind Verbundtarife und Länder-Tickets möglichst zu berücksichtigen.

Anreise mit dem Taxi

Notwendige Kosten für ein Taxi werden nur erstattet, wenn

  1. der Vorstellungsort oder der Zug auf dem Rückweg (Ticket mit Zugbindung) sonst nicht erreicht werden kann,
  2. Fahrten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr getätigt werden müssen,
  3. regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel nicht zur Verfügung stehen oder nicht zeitgerecht verkehren,
  4. eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 und einem der Merkzeichen G, aB, Gl, Bl, Tbl oder H oder Mobilitätseinschränkungen vorliegen, die eine Benutzung anderer Verkehrsmittel unzumutbar machen. Dabei sind kurze Fußwege bis zu 15 Minuten je Strecke zumutbar.

 

Diese Aufzählung ist abschließend!

Anreise mit dem Flugzeug

Bei Nutzung eines Flugzeuges werden die Kosten der niedrigsten buchbaren Klasse erstattet. Innerdeutsche Flüge sind zu vermeiden.

Übernachtungen

Wenn Sie erst nach 22:00 Uhr an den Wohnort zurückkehren würden oder diesen vor 06:00 Uhr verlassen müssen, können Sie am Vorstellungsort übernachten. Ein Betrag von bis zu 80 Euro kann für eine Übernachtung als erforderlich angesehen werden. Preise von bis zu 12 Euro für ein Frühstück inkl. Getränke gelten als angemessen. Die Rechnung ist beim Antrag auf Reisekostenerstattung beizufügen. Tagegeld und Übernachtungspauschalen werden nicht gewährt.



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