Berufstätige haben an einem gesetzlichen Feiertag Anspruch auf Lohnzahlungen, ohne dass arbeiten müssen, wenn sie üblicherweise an dem Wochentag arbeiten, auf den der Feiertag fällt. Wer keinen regelmäßigen Arbeitszeitplan hat, wird anteilig für den Feiertag bezahlt. Beispiel: Wer pro Woche zehn Stunden arbeitet (5-Tage-Woche), muss, wenn in der Woche ein Feiertag liegt, ein Fünftel, also zwei Stunden weniger arbeiten, bekommt aber trotzdem zehn Stunden bezahlt.