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Die Mitglieder des 4. Hochschulrates der FH Münster im April 2023 (v.l.n.r.): Prof. Dr. Hans Effinger, Prof. Dr. Barbara Hahn, Ruprecht Polenz (Stellvertretender Vorsitzender), Magdalena Münstermann, Hermann Nientiedt (Vorsitzender), Prof. Dr. Anne Friedrichs, Jens Röttgering, Prof. Dr. Petra Teitscheid (Foto: FH Münster/Kipp)

Die Mitglieder des Hochschulrats:

  • Hermann Nientiedt - Vorsitzender des Hochschulrates
  • Ruprecht Polenz (stellvertretender Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Hans Effinger (FH Münster)
  • Prof. Dr. Anne Friedrichs
  • Prof. Dr. Barbara Hahn
  • Magdalena Münstermann
  • Jens Röttgering
  • Prof. Dr. Petra Teitscheid (FH Münster)

An der FH Münster besteht der Hochschulrat aus acht Mitgliedern, darunter sechs externe Vertreter. Ein Auswahlgremium, dem Vertreter aus Senat, dem bestehenden Hochschulrat und des Landes angehören, erarbeitet und beschließt eine Liste, die vom Senat bestätigt werden muss. Nach Zustimmung durch das Land werden die Hochschulratsmitglieder für fünf Jahre bestellt.

Alle Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen sind seit 2008 verpflichtet, einen Hochschulrat einzusetzen - eine Folge des Hochschulfreiheitsgesetzes.



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