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Vorteile

Die Teilnahme am Förderprogramm bietet für die Teilnehmer*innen eine Reihe von Vorzügen. Neben dem Erwerb der notwendigen Voraussetzungen für eine FH-Professur ist hier insbesondere der Erwerb von vielfältigen fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen zu nennen. Diese können sowohl für eine spätere Tätigkeit als Professorin oder Professor als auch für eine andere Tätigkeit, z. B. in der freien Wirtschaft, von großem Nutzen sein. Hinzu kommt, dass durch die Teilnahme am Förderprogramm vielfältige interessante Kontaktmöglichkeiten entstehen, sowohl im Kontext der FH Münster als auch in der freien Wirtschaft/im teilnehmenden Unternehmen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Förderprogramm umfassen drei Bereiche:

  • Wissenschaftliche Qualifikation: Die zu fördernde Kandidatin oder der Kandidat muss bereits die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nachweisen können, was in der Regel durch eine abgeschlossene Promotion (seit Januar 2017 mindestens "magna cum laude") nachzuweisen ist. In künstlerischen Fächern (in den Fachbereichen Architektur und Design) muss die besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit nachgewiesen werden.
  • Erste Berufserfahrungen: Berufserfahrungen im Umfang von mindestens zwei Jahren im Hochschulbereich sollten vorliegen. Die Berufserfahrung außerhalb der Hochschule im Umfang von drei Jahren soll mit dem Programm erworben werden, wenn davon bereits ein geringer Anteil vorliegt, dürfte das nicht hinderlich sein.
  • Wer schon alle Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur an einer Fachhochschule erfüllt (wissenschaftliche Qualifikation + 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre außerhalb der Hochschule) kommt leider für dieses Programm nicht mehr in Frage.

Eckpunkte der Nachwuchsprofessur

Die Umsetzung der Nachwuchsprofessur basiert auf folgenden Eckpunkten:

  • Einstellung als LfbA für die Dauer von drei Jahren (befristet zur Qualifizierung für Einstellungsvoraussetzungen Professur nach §36 HG).
  • 50 % Tätigkeit an der FH Münster (ca. 12 SWS, davon ca. 8 SWS Lehre und 4 SWS Forschung, Gremienarbeit ec.). Die Kosten werden vom Fachbereich getragen (Anstellung als LfbA, Vergütung TV-L, E14). Ein*e Professor*in übernimmt eine Mentor*innenfunktion.
  • 50 % Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer anderen außerhochschulischen Einrichtungen, z. B. öffentliche Institutionen. Die Kontaktaufnahme erfolgt i. d. R. über das Netzwerk der*des Mentor*in oder des*der Nachwuchsprofessor*in. Wichtige Eckpunkte der Zusammenarbeit werden in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten.
  • Teilnahme an hochschuldidaktischer Weiterbildung (Zertifikat Hochschullehre Münster WW, sechs Tage in drei Jahren).

Praxispartner - Unternehmen

Es bestehen mehrere Möglichkeiten für die Kontaktaufnahme zu einem Unternehmen. Generell ist es vorteilhaft, hierfür persönliche Netzwerke zu nutzen. Entsprechend kann der Kontakt zum (Wunsch-) Unternehmen sehr gut über die Professorinnen und Professoren hergestellt werden. Für die Ansprache von potentiellen Praxispartnern finden Sie hier eine Information. Eine weitere Option ist die Kontaktaufnahme durch das Dezernat Personal oder die Transferagentur.

Der Praxispartner hat mindestens ein Viertel der Kosten zu tragen (i. d. R. analog zu EG 13/14 TV-L). Erfolgt die Anstellung arbeitsvertraglich direkt bei dem Kooperationspartner, richtet sich die Vergütung nach dem für diesen geltenden Tarifvertrag oder dessen Vergütungsstruktur.

Die Stelle bei dem Kooperationspartner muss grundsätzlich die Möglichkeit der Erbringung von fachbezogenen besonderen Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden ermöglichen. Dies ist grundsätzlich weit auszulegen, es dürfen jedoch keine Tätigkeiten vorgesehen werden, die so untergeordnet oder eingegrenzt sind, dass besondere Leistungen kaum zu erbringen sind.

Unterstützungsmöglichkeiten

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden während des Programms von zwei Lehrenden betreut, die als Mentorin/Mentor Ansprechpersonen für unterschiedliche Fragestellungen sind. Darüber hinaus besteht - nach Absprache mit dem Kooperationsunternehmen - die Möglichkeit, sich im Unternehmen ebenfalls von einer Mentorin oder einem Mentor unterstützen zu lassen.

Während des Förderprogramms steht seitens der FH eine professionelle Karriereberatung mit Rat und Tat zur Seite. Diese unterstützt individuell bei der Klärung beruflicher Perspektiven und der Entwicklung passgenauer Lösungen für mögliche Herausforderungen (z. B. Selbstorganisation, Zeitmanagement, Konflikte). Ziel ist immer, das Beste für Sie und Ihre Karriere aus einer Situation herauszuholen. Die Inhalte der Beratung bleiben selbstverständlich vertraulich.

Ausstieg

Sollten sich während des Programms attraktive Jobperspektiven ergeben, oder andere Gründe für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Programm sprechen, steht Ihnen dieser selbstverständlich frei. Die Nachwuchsprofessur bereitet durch die beiden Tätigkeitsschwerpunkte "Fachhochschule" und "Unternehmen" explizit auf eine Tätigkeit als Professorin/Professor vor und vermittelt die dafür notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen. Im Sinne einer vollständigen Qualifizierung begrüßt die die FH Münster daher die vollständige Teilnahme am Programm.


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