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Wichtige Information:
Es soll zukünftig für die Studierenden des Bachelorstudiengangs mit Ausrichtung auf fachübergreifende Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJ), des Bachelorstudiengangs 2-Fach sowie des Bachelorstudiengangs Berufliche und Allgemeine Bildung (BAB) des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" möglich sein, in den Master of Education nach dem Lehrerausbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LABG 2009) zu wechseln, sofern die Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudium im Sinne der "Zugangs- und Zulassungsordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss 'Master of Education' auf der Grundlage des LABG 2009 vom 10. Februar 2014" erbracht werden können.
Insbesondere das im Modellversuch nicht vorgesehene, jedoch für den Master of Education nach LABG 2009 notwendige Berufsfeldpraktikum galt bis dato als Ausschlusskriterium für einen Wechsel. Das Berufsfeldpraktikum kann im Rahmen des regulären Bachelorstudiums als zusätzlich zu erbringende Leistung nachgeholt und im Fall eines Wechselwunschs des Studierenden für den Master of Education nach LABG 2009 geltend gemacht werden. Ob darüber hinaus weitere Studien- und/oder Prüfungsleistungen für eine Passung mit dem Master of Education nach LABG 2009 nachzuholen sind, muss durch das LZV-Büro im Einzelfall festgestellt werden.