Antragstellung

Suchen Sie sich eine ERASMUS-Partnerhochschule der FH Münster oder ein europäisches Unternehmen, wo Sie gerne hospitieren bzw. wo Sie gerne eine Fort- oder Weiterbildung besuchen möchten. Den Link zur Liste unserer Hochschulkooperationen finden Sie unten im Kasten.

Sie können Ihre Fort- und Weiterbildung grundsätzlich eigenständig organisieren. Das International Office ist Ihnen ansonsten gerne behilflich, z.B. bei der Kontaktaufnahme zur Partnerhochschule.

Bitte informieren Sie das International Office bis spätestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn über geplante Mobilitäten, damit wir Ihren Wunsch prüfen und ggf. ERASMUS+ Mittel zur Verfügung stellen können.

Später gemeldete Mobilitäten können nur dann berücksichtigt werden, wenn noch ausreichende Mittel vorhanden sind. Sprechen Sie uns gerne an.

VOR DEM AUFENTHALT

Folgende Unterlagen sollten frühzeitig (möglichst vier Wochen) vor dem ERASMUS-Aufenthalt im International Office eingereicht werden.

1. Dienstreiseantrag

Ein ERASMUS-Aufenthalt ist eine Dienstreise und muss deshalb mit dem üblichen Dienstreiseantrag beantragt werden. Bitte reichen Sie den Dienstreiseantrag über das International Office ein, damit wir die entsprechende ERASMUS-Kostenstelle ergänzen können. Wir leiten den Antrag dann an die Reisekostenstelle weiter.

2. Mobility Agreement

Zusammen mit der aufnehmenden Einrichtung müssen Sie vor der Dienstreise einen Arbeitsplan (Mobility Agreement) vereinbaren, der das geplante Vorhaben abbilden muss. Im Mobility Agreement werden Dauer und Inhalt des Aufenthalts festgelegt. Es muss sowohl von Ihnen als auch der Gasthochschule bzw. der aufnehmenden Einrichtung/Unternehmen unterschrieben sein (per Mail/Scan möglich) und anschließend im International Office eingereicht werden.

3. Grant Agreement

Im Grant Agreement werden die Details zu Dauer, Fördersumme und Bedingungen festgelegt. Sie erhalten das Grant Agreement nach Einreichung der oben genannten Dokumente vom International Office und müssen es im Original dort wieder einreichen.

NACH DEM AUFENTHALT

Folgende Unterlagen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Beendigung des Aufenthaltes, beim International Office einzureichen. Die Übermittlung der Unterlagen gilt als Antrag des*r Beschäftigten auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. 

4. Bestätigungsschreiben der Gasthochschule / Letter of Confirmation

Die Bestätigung der Gasthochschule über die Dauer Ihres Aufenthaltes sollte am letzten Tag Ihres Aufenthaltes von der Gasthochschule ausgestellt werden. Sie reichen sie bitte im Original wieder im International Office ein.

5. Bericht EU-Survey

Nach Ihrem Aufenthalt werden Sie automatisch eine E-Mail erhalten mit einer EUSurvey-Onlineumfrage und der Bitte diese auszufüllen.

Die FH Münster kann von Teilnehmenden, die die EU-Survey-Onlineumfrage nicht ausfüllen und übermitteln, die teilweise oder vollständige Rückzahlung der erhaltenen finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU verlangen.

Da es sich bei den Fördersätzen um Pauschalbeträge handelt, brauchen Sie keine Abrechnungsunterlagen mehr im Dezernat Finanzen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine eventuelle positive Differenz eigenständig bei Ihrem Finanzamt angeben müssen.



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