Ziele

  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen und sprachlichen Kenntnisse
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Intensivierung der Kooperation mit ausgewählten ERASMUS-Partnerhochschulen

Leistungen:

  • Zahlung eines Mobilitätszuschusses: Unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel ist eine finanzielle Unterstützung für Fahrt und Aufenthalt möglich.
  • Die Fördersumme richtet sich nach Gastland und Strecke.
  • Teilnehmende mit einer Behinderung oder mit sonstigen Sonderbedürfnissen können zusätzliche Mittel beantragen.
  • Die Teilnehmer haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Voraussetzungen:

  • Aufenthaltsdauer: mind. 2 Tage, max. 2 Monate (60 Tage), ohne Reisezeit
  • Falls es an eine Partnerhochschule geht: Gültiger ERASMUS-Vertrag, der auch den Mitarbeitendenaustausch einschließt
  • Sämtliche Beschäftigte der Fachhochschule Münster können gefördert werden, z.B. Angehörige der allgemeinen & technischen Verwaltung, Bibliotheken, Fachbereichen, Fakultäten, Technologie & Transfer

Berechnung der Fördersumme:

  • Die Fördersumme setzt sich zusammen aus einem Zuschuss für die Fahrt und für den Aufenthalt.
  • Die Teilsumme für die Fahrt wird berechnet mithilfe des Distance Calculators der EU Kommission und daraus resultierenden Zuschüssen:
einfache Entfernung laut Distance Calculator Betrag pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)
< 100km entfällt
100 - 499km 180 Euro
500km - 1.999km 275 Euro
2.000km - 2.999km 360 Euro
3.000km - 3.999km 530 Euro
4.000km - 7.999km 820 Euro
8.000km und mehr 1.100 Euro

  

  • Die Teilsumme für den Aufenthalt wird berechnet nach den Richtlinien der NA-DAAD. Derzeit können i.d.R. maximal 14 Tage (inklusive Reisetage) eines Aufenthalts gefördert werden.
Zielland Stückkosten je Tag pro Teilnehmer bis zum 14. Tag der Mobilität (ohne Reisetage)
Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich 160 Euro
Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern 140 Euro
Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM), Portugal, Slowakei, Spanien 120 Euro
Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien 100 Euro
  • Personal mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 kann eine Sonderförderung beantragen. Bitte sprechen Sie dafür das International Office an.


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