Ziele
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen und sprachlichen Kenntnisse
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
- Intensivierung der Kooperation mit ausgewählten ERASMUS-Partnerhochschulen
Leistungen:
- Zahlung eines Mobilitätszuschusses: Unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel ist eine finanzielle Unterstützung für Fahrt und Aufenthalt möglich.
- Die Fördersumme richtet sich nach Gastland und Strecke.
- Teilnehmende mit einer Behinderung oder mit sonstigen Sonderbedürfnissen können zusätzliche Mittel beantragen.
- Die Teilnehmer haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Voraussetzungen:
- Aufenthaltsdauer: mind. 2 Tage, max. 2 Monate (60 Tage), ohne Reisezeit
- Falls es an eine Partnerhochschule geht: Gültiger ERASMUS-Vertrag, der auch den Mitarbeitendenaustausch einschließt
- Sämtliche Beschäftigte der Fachhochschule Münster können gefördert werden, z.B. Angehörige der allgemeinen & technischen Verwaltung, Bibliotheken, Fachbereichen, Fakultäten, Technologie & Transfer
Berechnung der Fördersumme:
- Die Fördersumme setzt sich zusammen aus einem Zuschuss für die Fahrt und für den Aufenthalt.
- Die Teilsumme für die Fahrt wird berechnet mithilfe des Distance Calculators der EU Kommission und daraus resultierenden Zuschüssen:
einfache Entfernung laut Distance Calculator | Betrag pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
< 100km | entfällt |
100 - 499km | 180 Euro |
500km - 1.999km | 275 Euro |
2.000km - 2.999km | 360 Euro |
3.000km - 3.999km | 530 Euro |
4.000km - 7.999km | 820 Euro |
8.000km und mehr | 1.100 Euro |
- Die Teilsumme für den Aufenthalt wird berechnet nach den Richtlinien der NA-DAAD. Derzeit können i.d.R. maximal 14 Tage (inklusive Reisetage) eines Aufenthalts gefördert werden.
Zielland | Stückkosten je Tag pro Teilnehmer bis zum 14. Tag der Mobilität (ohne Reisetage) |
Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich | 160 Euro |
Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern | 140 Euro |
Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM), Portugal, Slowakei, Spanien | 120 Euro |
Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien | 100 Euro |
- Personal mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 kann eine Sonderförderung beantragen. Bitte sprechen Sie dafür das International Office an.