Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung

Grundsätzlich können Studierende, Graduierte und Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zusätzliche Fördermittel erhalten. Dabei existieren zwei Verfahrensarten.

  1. Sonderförderung als Pauschale:
    Diese Art der Sonderförderung ist auf Grund des Vergabeverfahrens nur relevant für Studie-rende/Graduierte. Teilnehmer erhalten den monatlichen Höchstfördersatz für ihr Aufenthaltsland.
    Wegen der Antragsunterlagen wenden Sie sich bitte an das International Office.
    Neben dem Nachweis des Grades der Behinderung sind keine weiteren Belege über zusätzliche Kosten vor Ort einzureichen.
  2. Sonderförderung über einen eigenständigen Antrag:
    Diese Art der Sonderförderung kommt sowohl für Studierende, Graduierte als auch Personal in Betracht. Hierbei wird ein ausführlicher Antrag auf Sonderförderung gestellt.
    Die Antragsunterlagen erhalten Sie beim International Office. Der ausführliche Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD vorliegen. Die Teilnehmer erhalten den monatlichen Höchstfördersatz für das betreffende Aufenthaltsland, weitere durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten können außerdem bis max. 10.000 Euro durch den DAAD erstattet werden.
    Der Zuschuss wird errechnet auf Basis der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, sofern nicht andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen.
    Nach dem Aufenthalt sind Belege zu den entstandenen Kosten im International Office einzureichen (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.).

Sonderförderung von Studierenden mit Kind

Studierende, die ihr/e Kind/er mit zum ERASMUS+-Studienaufenthalt in das Gastland nehmen und dort während der ERASMUS+-Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten.
Bitte wenden Sie sich direkt an das International Office, wenn Sie Interesse an einer Sonderförderung während Ihres ERASMUS+-Studiums haben.
Teilnehmer erhalten die festgesetzte monatliche "reguläre" Erasmus+ Förderung entsprechend der Ländergruppe, darüber hinaus können zusätzlich monatlich 200 Euro (begrenzt auf den EU-Ländergruppenhöchstsatz) als Pauschale gewährt werden.



Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seite drucken