ENGLISH

Für Sprachkurse, die bis zum 20. Juni 2024 angemeldet wurden:

Teilkostenerstattung von Sprachkursgebühren in 4 Schritten

Sie möchten Ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern? Das International Office der FH Münster unterstützt Sie dabei mit einer attraktiven Teilkostenerstattung für Sprachkurse.

Angebot:

  • Rückerstattung von 50 bis 100 Euro für Fremdsprachenkurse (keine Deutschkurse) an qualifizierten Sprachschulen außerhalb der FH Münster.
  • Gilt für Sprachkurse in Deutschland und im Ausland.

Antragstellung:

  • Senden Sie Ihren Antrag auf Teilkostenerstattung sowie alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail spätestens 4 Wochen nach Ende des Kurses an das International Office.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Zahlungsquittung
  • Teilnahmebescheinigung
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Bankverbindung

Für Sprachkurse, die ab dem 21. Juni 2024 angemeldet werden:

Für Sprachkurse, die ab dem 21. Juni 2024 angemeldet werden:

Teilkostenerstattung in 4 Schritten

Voraussetzungen:

  • Eingeschriebener Studierender an der FH Münster.
  • Sprachkurs in Präsenz oder online an einer qualifizierten Sprachschule oder Volkshochschule (ggf. Nachweis erforderlich).
  • Sprachkurs mit mindestens 20 Unterrichtsstunden (1 UStd. = 45 Min).
  • Anmeldung des Sprachkurses mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn über das Mobility Online-Portal.

Erstattungsbeträge:

  • 50 € für 20-29 Unterrichtsstunden
  • 75 € für 30-39 Unterrichtsstunden
  • 100 € ab 40 Unterrichtsstunden (bzw. maximal bis zur Gesamthöhe der Kursgebühr).

Vier Schritte zur Teilkostenerstattung:

Schritt 1: Online-Anmeldung

  • Informieren Sie das International Office über Ihren geplanten Sprachkurs mindestens einen Monat vor Kursbeginn.
  • Anmeldung über das Mobility Online-Portal: Jetzt anmelden

Schritt 2: Prüfung und Genehmigung

  • Das International Office überprüft Ihre Angaben und entscheidet, ob Ihr Sprachkurs gefördert werden kann.
  • Sie werden direkt im Mobility Online-System informiert.

Schritt 3: Kursbezahlung und Teilnahme

  • Bezahlen Sie den Sprachkurs und nehmen Sie daran teil.
  • Bewahren Sie alle Belege und Bescheinigungen für die spätere Einreichung auf.

Schritt 4: Einreichung der Unterlagen

  • Laden Sie bis spätestens vier Wochen nach Kursende folgende Dokumente im Mobility Online-Portal hoch:
    • Zahlungsquittung
    • Teilnahmebescheinigung der Sprachschule
    • Immatrikulationsbescheinigung(en) für den Zeitraum des Sprachkurses
  • Hinterlegen Sie Ihre Bankverbindung im System für die Erstattung.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Name auf der Zahlungsquittung und der Teilnahmebescheinigung deutlich ersichtlich ist.
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